Der Mantel mit Streubesitzt ich nicht das Problem, da der Steubesitz nach KE ein minimaler ist. Kleiner als 0,5 %. Eine Neugründung von was? Einem Börsenmantel? Eine AG als Voratsgesellschaft verbunden mit einem IPO und den entsprechenden Zulassungsverfahren, wenn diese dann auch klappen sind teurer und unsicherer. Deshalb ziehen es ja Investoren vor in Börsenmäntel zu investieren, weil diese für Ihre Zwecke bestimmte Vorteile besitzen. Siehe SPAC als Umkehrmethode: Zeithorizont hier ca 1 Jahr bevor man eine Zulassung zur Börse erhält. Und es müssen hier zuvor Mittel eingeworben werden für die Finanzierung, bevor das Akquisitionsobjekt überhaupt bekannt ist.
Bei einem Reverse-IPO mit dieser Satzung und Bilanz sind die einzusetzenden Mittel geringer, zeitlich klarer und vom Planungshorizont unter einem 1 Jahr.
Natürlich können wir nur spekulieren, warum dieser Weg gewählt wurde, aber meiner Erfahrung nach wurde dieser Mantel gesucht und besitzt Merkmale, die ansonsten am Markt so nicht existieren. Das macht dann Sinn, wenn es sich um ein Investment handelt (sanierte Bilanz mit einem überdiemsionalem genehmigten Kapital). Meiner Meinung nach größer 50 Mio. EUR.
Das werden wir ja bald sehen, da die Mitteilungspflichten ja nicht ausgehebelt sind. Ich denke, dass deshalb der § 183a gezoigen wird, um dem Markt solange wie möglich das Investment nicht offenlegen zu müssen. In der Zwischenzeit können die Investoren Aktien einkaufen mit nicht zu teuren Kursen.
Da wird das Rad nicht neu erfunden: Solche Beispiele gibt es in den USA und anderswo zur genüge. Die Investoren wollen nicht die aktuellen Aktionäre - warum es für uns ja so interessant macht, sondern die wollen ihre Anteile, die sie am Markt seit Monaten kaufen (Stimmrechtsmitteilungen existieren im Freiverkehr nicht und § 20 kann legal umgangen werden) weiteren nahestehenden internationalen Investoren zur neuen Bewertung anbieten bzw. über eine nach der KE über das genehmigte Kapital einer weitere KE anschließen, welche dann auch nicht durch § 53a ausgehebelt werden kann, sondern die nahestehenden Investoren international bedienen können wird (ohne die Problematik des Ausschlusses von Bezugsrechten).
Gegen die Spekulation einer nur einstelligen Investition sprechen viele Fakten: Zu vorderst der eigene Kapitaleinsatz. Auch wenn das Kapital zurückverlangt werden kann, wäre eine einstellige Mill. Bewertung in keinem Verhältnis. Zudem wurden und werden alle Altverbindlichkeiten übernommen. Hier macht ein Blick auf die Passivseite der Bilanz schlauer.
Ich verfolge solche Vorgänge und Projekte schon seit über 30 Jahren. Die Vergehensweise und die Mechanik der Satzung und Bilanz sind so gestaltet, dass es sich um ein erhebliches internationales Investment handeln muss. Und wenn nicht, habe ich nichts verloren, da ich mich günstig eingekauft habe und mich weiter günstig einkaufe.
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