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Neuausricht lt. Vorstand : Blockchain / Clockchain

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neuester Beitrag: 18.10.22 17:23
eröffnet am: 25.06.18 08:51 von: blackjack123 Anzahl Beiträge: 9699
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08.07.21 20:29

4194 Postings, 1707 Tage Realtime1Neuausrichtung

Wie amüsant, ich dachte immer um etwas neu auszurichten muss man erstmal etwas errichten.

Mag mich auch irren.....

Also mit der Neuausrichtung von was auch immer möchte man dann das Darlehen der angeblichen Investoren Gruppe zurück zahlen?

Und ob der Kurs auf 0,35 gezogen wird oder auf 3,50 das beantwortet die Fragen nicht.

Gibt es eine Begründung für die konfusen Kursprognosen oder hat wieder die Glaskugel gesprochen?  

08.07.21 20:31

4194 Postings, 1707 Tage Realtime1Löschung


Moderation
Zeitpunkt: 09.07.21 13:16
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 1 Tag
Kommentar: Provokation

 

 

08.07.21 20:36
1

733 Postings, 5015 Tage Pleiteadler@Realtime1

So wie Sie hier ständig mit Unterstellungen arbeiten, ist sehr unseriös.
Sie glauben also die Investoren und das Kapital existiert nicht?

Vor ein paar Monaten hatten Sie schon eine Insolvenz und Kurs unter 0,01 EUR prognostiziert.
Warum unterstellen Sie solchen Investoren immer unseriös zu sein?
Wer gibt heutzutage Geld in dieser Dimension aus, wenn er sich keine Rendite verspricht?

 

08.07.21 20:43

4194 Postings, 1707 Tage Realtime1Löschung


Moderation
Zeitpunkt: 09.07.21 13:16
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Off-Topic

 

 

08.07.21 20:44

4194 Postings, 1707 Tage Realtime1Ach und wo habe ich eine Insolvenz prognostiziert?

09.07.21 08:22

5335 Postings, 4529 Tage NCC-1701Fokus auf die Aktie legen

Damit das hier nicht untergeht, stelle ich die Nachricht von gestern Abend ein.

https://www.pressetext.com/news/20210708029

Ausschnitt aus der Meldung:

Der Vorstand der CLOCKCHAIN AG hat heute am 08.07.2021 mit dem Treuhänder der internationalen Investorengruppe einen zum Jahresende befristeten und unbesicherten Darlehensvertrag über die Gewährung von qualifiziertem Nachrangkapital in der Höhe von 1 Mio. EUR abgeschlossen.

Damit dürfte meiner Meinung nach der Startschuss für die Neuausrichtung gegeben sein!  

09.07.21 08:33
1

733 Postings, 5015 Tage Pleiteadler@Realtime1

Ich gehe auf Ihre unsachlichen und rückwärts gerichteten Aussagen nicht mehr ein, die Sie ständig hier wiederholen und nur noch ermüden. Beachtlich für einen der nicht in der Aktie investiert ist und denkt, er müsse in diesem Board und Aktie Aktionäre schützen.

Ich bin in dieser Aktie investiert und werde nachkaufen.
Warum, weil die aktuellen Investoren und Organe mich bisher nicht enttäuscht haben.
Ein Nachrangkapital muss auf der Passivseite der Bilanz augewiesen werden, so dass hier StB und der Wirtschaftsprüfer eine Hürde darstellt.

Die AdHoc spricht von einem bis Ende des Jahres befristeten Kapital. D.h., dass noch in diesem Jahr die Vorbereitungen für die KE über das genehmigte Kapital laufen und vorher die Gesellschaft die konkreten Pläne offenlegen muss.

Das Potential auf steigende Kurse ist jedenfalls vorhanden.
Das ist kein Gefühlt, sondern alleine was die Mechanik der Satzung, der Sanierung und das Aktienrecht hergibt.  

09.07.21 08:44

5335 Postings, 4529 Tage NCC-1701#8757

Sehr hier auch ein enormes Potenzial. Werde ebenfalls noch nachkaufen.  

09.07.21 08:50

5335 Postings, 4529 Tage NCC-1701#8757

Wir dürfen gespannt sein, welche Neuausrichtung bei Clockchain vorangetrieben wird. Hatte vor ein paar Jahren mal den richtigen Hauptgewinn mit einer Aktie gemacht, die nach einer Neuausrichtung mehr als 1000% Kursgewinne verzeichnen durfte.  

09.07.21 09:00

93 Postings, 2446 Tage ElBlindoDer Kurs

schiesst ja richtig durch die Decke.  Die Super-Nachrichten müssen wohl erstmal verdaut werden. Ich habe übrigens mal 98 Prozent Minus gemacht mit einer Aktie, deren Unternehmen sich mehrfach neu ausgerichtet hat.  

09.07.21 09:29

5335 Postings, 4529 Tage NCC-1701#8760

Der eine kanns, der andere sollte lieber nur in Sparpläne investieren :-))))))  

09.07.21 09:42

93 Postings, 2446 Tage ElBlindoLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 18.08.21 22:37
Aktion: Löschung des Beitrages
Kommentar: Regelverstoß - Aussagen bitte belegen

 

 

09.07.21 11:32

7669 Postings, 2149 Tage RoothomDann nochmal zur Erinnerung:

Bereinigt um den Aktiensplitt von 100:1 beträgt der Kurs rd. 17€, was eine MK von mehr als 1 Mio ergibt.

Angesichts der aktuellen Bilanzverhältnisse ist diese Bewertung fundamental nicht zu rechtfertigen. Durch die Aufnahme des Darlehens wird dies noch drastischer.

Der Kurs beruht damit allein auf der Fantasie in Bezug auf eine Einbringung. Diese wird jedoch mit ziemlicher Sicherheit nicht unter Wert erfolgen, sodass sich unmittelbar nach Vollzug der Unternehmenswert im Grunde aus dem Wert der Einlage abzgl. des Darlehens ergibt.

Sofern das genehmigte Kapital vollständig ausgenutzt wird, stehen rd. 4 Mio Aktien dafür zur Verfügung. Ich denke nicht, dass die Investoren diese zum aktuellen Kurs, sondern weitaus billiger übernehmen werden - mit entsprechenden Folgen für den Kurs.  

09.07.21 11:47

733 Postings, 5015 Tage PleiteadlerExpertenwissen

sollte mit Prof. Uzik vorliegen https://www.startup-incubator.berlin/mentoren/
U.a. Bewertung von Unternehmen und Erschließung neuer Märkte.
Das Institut von Prof. Uzik kooperiert u.a. mit der bekannten Firma WebID Solutions GmbH https://www.bifid.org/de/institut/kooperationspartner/

https://www.wiwo.de/erfolg/gruender/...och-nicht-erlebt/26878102.html
https://de.wikipedia.org/wiki/WebID_Solutions

Und die Themenvorschläge für Abschlussarbeiten am Institut von Prof. Uzik sind auch interessant und belegen jedenfalls eine recht hohe Expertise auf Gebiet Innovation und Digitalisierung
https://www.bifid.org/de/wifo/topic-suggestions/
 

09.07.21 12:01

733 Postings, 5015 Tage Pleiteadler@Roothom

Was ist schon fundamental bei einem Börsenmantel der zurecht gemacht wird für eine Einlage?

Aufnahme Darlehen noch drastischer. Meines Wissens wird ein eigenkapitalersetzendes Darlehen dem EK zugeordnet, ansonsten hätte die Passivseite der Bilanz Schräglage.
Aber ich möchte hier nicht den BWLer heraushängen....

Was sollen die Investoren zum aktuellen Kurs nicht übernehmen werden wollen?

Ich gegen von einer Umsetzung nach  § 183 Abs 3 AktG aus.
Angenommen die Einlage wird mit 100 Mio bewertet, dann gehen 4 Mio. Aktien zum Investor und die Gesellschaft ist mit 100 Mio. bewertet. Macht einen Kurswert von 25 EUR.
Bei Einrechnung der aktuellen Aktionären, die Freien meine ich und nicht schon in der Hand des Investors sich befinden, wäre das auf aktuelles Verhältnis ein Kurs von 0,25 EUR.
Je höher bewertet die Einlage, desto mehr Potezial im Kurs.

Natürlich hängt dies an der Fantasie, was für eine Einlage erfolgen soll.
Das diese sich aber nur im niedrigen Millionenbereich abspielt gehe ich nicht davon aus,
ansonsten hätte man nicht so viel Kapital zur Verfügung gestellt. Der zeitliche Horizont des Nachrangkapitals zum Ende des jahres spricht dafür, dass aktuell schon die Vorbereitungen stattfinden für die Umsetzung des Vorhabens.  

09.07.21 14:52
2

7669 Postings, 2149 Tage RoothomKapital

"Meines Wissens wird ein eigenkapitalersetzendes Darlehen dem EK zugeordnet, ansonsten hätte die Passivseite der Bilanz Schräglage."

Das Darlehen ist nachrangig ggü. den anderen Gläubigern (andernfalls wäre wohl mögliche Überschuldung ein Thema geworden), aber vorrangig vor den Aktionären. Und es muss auch zurückgezahlt oder verrechnet werden, wenn die Investoren einsteigen.

Daher mindern dessen Inanspruchnahmen auch den Nettovermögenswert, der aus fundamentaler Sicht die Basis für die Bewertung bildet.

Dass die AR und die Investoren Profis sind bedeutet auch, dass sie mit Sicherheit die Aktion so gestalten, dass ihre eigenen Interessen optimal gewahrt werden.

Ich erwarte hier einen Wert im einstelligen Mio-Bereich und entsprechende Folgen für den Kurs.

Für eine 2 oder gar 3-stellige Investition hätte man m.E. wohl nicht auf einen Mantel mit Streubesitz zurückgegriffen, sondern eine Neugründung oder eine Vorratsgesellschaft genutzt.  

09.07.21 16:50

733 Postings, 5015 Tage PleiteadlerVorratsgesellschaft ohne Börsennotierung

Der Mantel mit Streubesitzt ich nicht das Problem, da der Steubesitz nach KE ein minimaler ist. Kleiner als 0,5 %. Eine Neugründung von was? Einem Börsenmantel? Eine AG als Voratsgesellschaft verbunden mit einem IPO und den entsprechenden Zulassungsverfahren, wenn diese dann auch klappen sind teurer und unsicherer. Deshalb ziehen es ja Investoren vor in Börsenmäntel  zu investieren, weil diese für Ihre Zwecke bestimmte Vorteile besitzen.
Siehe SPAC als Umkehrmethode: Zeithorizont hier ca 1 Jahr bevor man eine Zulassung zur Börse erhält.  Und es müssen hier zuvor Mittel eingeworben werden für die Finanzierung, bevor das Akquisitionsobjekt überhaupt bekannt ist.

Bei einem Reverse-IPO mit dieser Satzung und Bilanz sind die einzusetzenden Mittel geringer, zeitlich klarer und vom Planungshorizont unter einem 1 Jahr.

Natürlich können wir nur spekulieren, warum dieser Weg gewählt wurde, aber meiner Erfahrung nach  wurde dieser Mantel gesucht und besitzt Merkmale, die ansonsten am Markt so nicht existieren.
Das macht dann Sinn, wenn es sich um ein Investment handelt (sanierte Bilanz mit einem überdiemsionalem genehmigten Kapital). Meiner Meinung nach größer 50 Mio. EUR.

Das werden wir ja bald sehen, da die Mitteilungspflichten ja nicht ausgehebelt sind. Ich denke, dass deshalb der § 183a gezoigen wird, um dem Markt solange wie möglich das Investment nicht offenlegen zu müssen. In der Zwischenzeit können die Investoren Aktien einkaufen mit nicht zu teuren Kursen.

Da wird das Rad nicht neu erfunden: Solche Beispiele gibt es in den USA und anderswo zur genüge. Die Investoren wollen nicht die aktuellen Aktionäre - warum es für uns ja so interessant macht, sondern die wollen ihre Anteile, die sie am Markt seit Monaten kaufen (Stimmrechtsmitteilungen existieren im Freiverkehr nicht und § 20 kann legal umgangen werden)  weiteren nahestehenden internationalen Investoren zur neuen Bewertung anbieten bzw. über eine nach der KE über das genehmigte Kapital einer weitere KE anschließen, welche dann auch nicht durch § 53a ausgehebelt werden kann, sondern die nahestehenden Investoren international bedienen können wird (ohne die Problematik des Ausschlusses von Bezugsrechten).

Gegen die Spekulation einer nur einstelligen Investition sprechen viele Fakten: Zu vorderst der eigene Kapitaleinsatz. Auch wenn das Kapital zurückverlangt werden kann, wäre eine einstellige Mill. Bewertung in keinem Verhältnis. Zudem wurden und werden alle Altverbindlichkeiten übernommen. Hier macht ein Blick auf die Passivseite der Bilanz schlauer.

Ich verfolge solche Vorgänge und Projekte schon seit über 30 Jahren. Die Vergehensweise und die Mechanik der Satzung und Bilanz sind so gestaltet, dass es sich um ein erhebliches internationales Investment handeln muss.
Und wenn nicht, habe ich nichts verloren, da ich mich günstig eingekauft habe und mich weiter günstig einkaufe.




 

09.07.21 17:25
1

7669 Postings, 2149 Tage RoothomBewertung...

"Der Mantel mit Streubesitzt ich nicht das Problem, da der Steubesitz nach KE ein minimaler ist. Kleiner als 0,5 %."

Es sind wohl eher 2%, es sei denn, die Investoren hätten schon die Mehrheit der alten Aktien übernommen.

Beim aktuellen Kurs wären das immerhin rd. 1,5 Mio. Dafür könnte man auch eine eigene neue AG gründen und an die Börse bringen, denke ich. Und solange, wie das Projekt hier nun schon läuft, wäre das auch zeitlich kein Problem gewesen.

Immerhin sind wir uns einig, dass die Altaktionäre nicht im Mittelpunkt des Interesses stehen. Daher sollte man m.E. auch die Möglichkeit eines squeeze out nicht aus dem Blick lassen. Abhängig von der Bewertung der Einlage wär es das dann mit dem Potential.

Ausgehend von den heutigen 16 Cent müsste die Einlage schon bei 65 Mio liegen, damit eine Abfindung nicht zu Verlusten führt. Daran glaube ich persönlich nicht. Aber irgendwann werden wir es ja erfahren.  

09.07.21 18:24

733 Postings, 5015 Tage PleiteadlerStreubesitz

Der aktuelle Streubesitz ist schon gering. Der Großteil ging von den alten Akteuren an die neuen über.
Nach meiner Berechnung bleiben höchstens nach nächster KE 0,5 % im Streubesitz. Die letzten großen Pakete gingen vor Wochen rüber.

Waren Sie schona mal an einer IPO-Gründung beteiligt? Wohl eher nicht. Alleine über das Wertpapierprospekt müssen sie die Hose runter lassen, worüber WP schauen und die Börse. Dann steht das Prospekt auch noch öffentlich.
Habe zu Zeiten den NM und Jahre danach mehrere IPOs begleitet. Wenn sie weitgehend anonym agieren wollen, ist ein öffentlicher Prospekt natürlich Gift.

§ 327a ist eher eine Zwickmühle für die neuen Investoren, da dieser auf bewertung der dann umgesetzten Bewertung und Einlage erfolgen müsste. Das geht aber billiger, wenn die Investoren so vorgehen, wie aktuell. Über den Handel langsam leer kaufen. Da sparen die sich die Kosten des § 327a.
§ 327a wäre dann aber ein Vorteil für die aktullen Aktionäre, die nicht bei 0,15 oder 0,20 abwerfen. Deshalb gehen auch keine detaillierteren Infos raus, obwohl durchaus vorstellbar ist, dass Gesellschaft und Investor über Organe eng zusammenarbeiten.

Den Kurs hoch zu ziehen wäre leicht, aber wohl nicht im Interesse der Investoren.

Ich muss dir da doch widersprechen. Die Satzung, die weitere Mechanik des AktG und die akteulle Vorgehnsweise spricht von einer sehr großen Einlage.
Daran partizipioeren sollen aber wohl internationale Investoren, nicht die aktuellen.

Deshalb für mich kein grund jetzt abzuwerfen und weiter einzukaufen.
 

09.07.21 19:35

7669 Postings, 2149 Tage RoothomAktienverteilung...

"Der Großteil ging von den alten Akteuren an die neuen über.
Nach meiner Berechnung bleiben höchstens nach nächster KE 0,5 % im Streubesitz."

Da würden mich mal die Quellen und Grundlagen der Berechnung interessieren.

"Wenn sie weitgehend anonym agieren wollen"

Welche sachlichen Gründe gäbe es dafür?

Die anderen Punkte sind Ansichtssache. Kann man so sehen oder so. Warten wir es einfach ab.  

10.07.21 07:31

18784 Postings, 4529 Tage MaydornClockchain

Da liegen 65.000EA im BID....
dass ist eine Menge Holz.

allen ein schönes Wochenende.  

10.07.21 08:30

733 Postings, 5015 Tage PleiteadlerLöschung


Moderation
Zeitpunkt: 11.07.21 17:42
Aktionen: Löschung des Beitrages, Nutzer-Sperre für 1 Tag
Kommentar: Marktmanipulation vermutet

 

 

10.07.21 13:04

7669 Postings, 2149 Tage RoothomAuch Ansichtssache...

"Deshalb macht es auch Sinn die Aktien zu halten und eventuell noch zuzukaufen."

Das macht m.E. nur Sinn, wenn man mit einer Abfindung über dem aktuellen Kurs oder mit Einbringung unter Wert rechnet.

Dafür wären aktuell rd. 60 Mio Bewertung der Einlage erforderlich.  

10.07.21 19:16

733 Postings, 5015 Tage Pleiteadler60 Mio. Bewertung

Entlang des Aktien- und Kapitalmarktrechts und der Satzung kann man ja erkennen, dass sich dieser Manteldeal von vielen anderen unterscheidet.
Da man sicherlich spätetstens vor Auslaufen des genehmigten Kapitals mehr wissen werden, kann man auch solange abwarten. Ist ja nicht mehr lange.

Ich gehe von einer höheren Bewertung aus, nur so macht die Konstellation der zukünftigen Aktionärsstruktur Sinn. Warum dann eine börsennotierte Gesellschaft, wenn es danach nur zwei oder drei Aktionäre sind? Werden sicherlich mehr Aktionäre. Und das wird dann der Kniff an der Sache sein, diese Information. Deshalb die eher defensive Kommunikation.
Die neuen Investoren brauchen die aktuellen Aktionäre nicht und wollen Sie vermutlich auch nicht.

Ich gehe weder von einem Plfichtangebot aus, noch von einem Squezze out. Die neuen Investoren kaufen billigst ein. Ein freiwilliges wie auch Pflichtangebot scheidet meiner Meinung nach aus. Das freiwillige, weil es am notwendigen Zeithorizont fehlt, wegen der wertpapierrechtlichen Vorlaufzeit. Das Pflichtangebot bzw. squeeze out werden sie nur machen können, wenn das genehmigte Kapital verwendet wird. Dann ist aber der Hase aus dem Sack.

Zudem kenne ich noch folgende Problematik bei einem squeeze out, wenn der Zeithorizont ausreichen würde, dass der letzte Börsenkurs (im Freiverkehr gehandelten Aktien) als Abfindung nicht
ausreicht:

AktG § 327b
Zur Ermittlung der Abfindung nach Squeeze out bei nur im Freiverkehr gehandelten Aktien OLG München, Beschl. v. 17.07.2014 – 31 Wx 407/13 (rechtskräftig; LG München I), ZIP 2014, 1589
Leitsatz des Gerichts:
Bei nur im Freiverkehr gehandelten Aktien kann der Börsenkurs jedenfalls dann nicht als Untergrenze der Abfindung herangezogen werden, wenn bei der Preisfindung wesentliche wertrelevante Informationen nicht berücksichtigt werden.
Diese Rechtsprechung kann auch an ein freiwilliges Angebot angelegt werden.
Wobei in unserem Fall das squeeze out nur über die Verwendung des gen. Kapitals zustandekommt.
Hierfür müssen zuvor entsprechende Mitteilungspflichten an den Markt.

Umkehrschluss: Die Investoren kaufen bei der aktuellen Bewretung immer noch billiger ein, als dann bei irgendwelchen kapitalmarktrechtlichen Angeboten. Diese These passt aber eher, wenn die Bewertung > 100 Mio. ist.

Ich werde halten und weiter Zukaufen, wenn der Kurs einigermaßen billig bleibt.
 

10.07.21 20:31

7669 Postings, 2149 Tage Roothomsqueeze out

"Bei nur im Freiverkehr gehandelten Aktien kann der Börsenkurs jedenfalls dann nicht als Untergrenze der Abfindung herangezogen werden, wenn bei der Preisfindung wesentliche wertrelevante Informationen nicht berücksichtigt werden."

Das gilt aber in beide Richtungen.

Auf Basis der aktuellen Lage und Bilanz ist der Kurs viel zu hoch. Es gibt keinen positiven Nettovermögenswert (lt. letztem GB). Der Kurs besteht allein aus der Fantasie für eine Einbringung und ist spekulativ überhöht.

Warum Altaktionäre auf Basis von Werten abgefunden werden sollten, die erst später eingebracht wurden, erschliesst sich nicht.

 

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