(noch) gehindert ist.
Bevor man so einen Unsinn verbreitet sollte man sich informieren. Das Grundgesetz verbietet keine Impfpflicht. Weder direkt noch indirekt. Und in bestimmten Bereichen oder bei bestimmten Infektionen gibt es sie. Z.B. Masern z.B. bei Vorschulkindern und je nach Bedarf bei der Bundeswehr. Es könnte auch bezüglich Corona eine Impfpflicht ausgesprochen werden, wäre aber Unsinn. Es gibt den Impfstoff nicht. Könnte sich aber ändern. Wer weiß welche Entwicklung dieser Virus nimmt und wie man reagieren muss und kann. Privatrechtlich war es durch den Arbeitgeber immer schon möglich Impfungen im Arbeitsvertrag festzuschreiben. Wird durch viele spezielle Privatkliniken schon seit Jahrzehnten praktiziert.
Das Grundgesetz wird eine Impfpflicht nicht verhindern wenn es einen ausreichend sicheren wirksamen Impfstoff gibt der eine Beendigung der Epidemie ermöglicht. Wirksamkeit und Sicherheit wird gerade in einem riesigen Feldversuch festgestellt.
Unabhängig von einer staatlicher Impfpflicht wird es, sollte obiger Impfstoff zur Verfügung stehen, eine Impfung sowohl im Versicherungswesen als auch im Arbeitsleben eine große Rolle spielen. Da können dann die Querdenker noch so heulen. Und bei Reisen wird er, wie bei anderen Infektionskrankheiten auch, ein wichtiger Punkt zur legalen Einreise sein.
|