In dem Versuch hier eine ernsthafte Diskussion zu den PROs und CONTRAs bzgl. Grenke auf die Beine zu stellen.
Zitiert aus den Ad-Hoc Meldungen:
https://www.grenke.de/shortattack16.12.2020
GRENKE informiert über die gutachtliche Stellungnahme durch Warth & Klein Grant Thornton und den aktuellen Kenntnisstand der GRENKE AG aus der gesonderten Prüfung durch KPMG
Überprüfung der Vorteilhaftigkeit der Übernahmen von Franchise-Gesellschaften:
WKGT kommt auf Grundlage der gewählten Prüfmethode und bestimmten Annahmen zu dem abschlie- ßenden Ergebnis, dass die bisherigen 17 Franchise-Übernahmen gesamthaft für die GRENKE AG als positiv bezeichnet werden können.
Überprüfung der Marktüblichkeit der Übernahmen:
Zudem hat WKGT die Marktüblichkeit der Franchise-Übernahmen überprüft. Im Ergebnis schätzt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft das Expansionsmodell der GRENKE AG, bei dem die Franchise-Ge- sellschaften nach ca. fünf Jahren übernommen werden, als sehr spezifisch und als mit anderen am Markt zugänglichen Transaktionen schwer vergleichbar ein. Die Einbindung der externen Finanzinves- toren wurde für die Expansion als grundsätzlich nachvollziehbar beurteilt, die ausschließliche Zusam- menarbeit mit der CTP Handels- und Beteiligungs GmbH ist für WKGT hingegen nur zum Teil nachvoll- ziehbar. Der Vorstand der GRENKE AG hatte dazu bereits die Absicht bekanntgegeben, die bestehen- den Franchisegesellschaften in den Konzern integrieren und künftig mit eigenen Start-up-Gesellschaf- ten expandieren zu wollen.
GRENKE informiert über aktuellen Kenntnisstand der gesonderten Prüfung durch KPMG:
Nachweise über die Existenz der Leasingverträge anhand von Bestätigungsanfragen, erhaltenen Leasingzahlungen und der Überprüfung von Belegen:
KPMG konnte im Rahmen ihrer Überprüfungen bisher keine Anhaltspunkte feststellen, die vermuten lassen, dass das Leasinggeschäft nicht existiert. Für eine Zufallsauswahl hat KPMG Nachweise über die Existenz dieser Leasingverträge erlangt. KPMG hat über keine Anhaltspunkte berichtet, die darauf schließen lassen, dass Vertriebspartner bzw. Fachhandelspartner, mit denen GRENKE im Leasing zu- sammenarbeitet, nicht existieren. Ein Background Research zu den 30 größten Vertriebspartnern ergab keine Hinweise darauf, dass diese nicht existieren, in kriminelle Geschäfte verwickelt sind oder in sons- tiger Hinsicht die Geschäftstätigkeit fragwürdig ist.
Einbindung von Vertriebspartnern in das Risikomanagement sowie Geschäftsverbindung zu Viewble Media UK:
Die Behauptung, GRENKE habe durch Finanzierung der Leasinggüter Betrug ermöglicht bzw. bewusst verschleiert, wird durch KPMG gegenwärtig nicht bestätigt. Hinweise auf von KPMG identifizierte Pro- zessschwächen u.a. in der fortlaufenden Überwachung von Lieferanten, will die Gesellschaft aufnehmen und eine Integration in die internen Abläufe prüfen.
Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
Für die Behauptung, die GRENKE AG sei systematisch an Geldwäsche beteiligt gewesen oder habe solche ermöglicht, hat KPMG auf Basis aller bisherigen Untersuchungen keine Hinweise oder Bestäti- gungen übermittelt. Einen Verstoß gegen eine BaFin-Anordnung bei der Überprüfung des in den Vor- würfen genannten Einzelfalls konnte KPMG nicht erkennen. Die Vorwürfe hinsichtlich Geschäftsverbin- dungen mit unlizenzierten Trading-Plattformen ließen sich von KPMG nicht substantiieren. Hinsichtlich der Angemessenheit der organisatorischen Geldwäscheprävention im GRENKE Konzern hat KPMG wesentliche Beanstandungen formuliert. Das im Rahmen der Prüfung identifizierte Verbesserungspo- tenzial für den internen Prozess zur Geldwäscheprävention befindet sich bereits in Überprüfung.
Fortsetzung der Prüfungshandlungen durch KPMG
KPMG weist ausdrücklich darauf hin, dass weitere umfassende Analysen und Arbeiten erforderlich sind, die auf alle Gebiete der Prüfung ausstrahlen können. KPMG setzt ihre gesonderten Prüfungshandlun- gen fort. Diese sind Bestandteil der normalen Jahresabschlussprüfung, sodass kein gesonderter, ei- genständiger Bericht von KPMG an die Gesellschaft übermittelt werden wird. Unabhängig davon noch durchzuführen bzw. abzuschließen sind vor allem: die Überprüfung der Risikovorsorge sowie der Vali- dierung der eingesetzten Modelle zu deren Bewertung - insbesondere auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie -, die Würdigung der Impairment-Tests für den Goodwill, die Prüfung des internen Kontrollsystems, die Durchführung der über die Group Audit Instructions verein- barten Prüfungshandlungen durch die Abschlussprüfer der Tochtergesellschaften.