"... Wahlrechtsreform 2023
Am 24. Januar 2023 brachten die Fraktionen der Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP einen Gesetzentwurf im Bundestag ein, nach dem die Zahl der Mandate auf 598 begrenzt werden soll, indem Überhangmandate nicht mehr zugeteilt werden.[37] Im März 2023 verständigten sich die Regierungsparteien auf Änderungen des Gesetzentwurfs. Demnach soll der Bundestag im Regelfall 630 statt 598 Mitglieder haben und die Grundmandatsklausel wegfallen. Die ursprünglich geplante Umbenennung von Erst- und Zweitstimme in Wahlkreis- und Hauptstimme unterbleibt.[38][39] Am 17. März 2023 stimmte der Bundestag zu.[40] Der Bundesrat hat sich noch nicht mit der Reform befasst, kann sie aber auch nicht mehr verhindern.[41]
Ein Wahlkreisbewerber einer Partei kann nach der Reform nur noch dann zugelassen werden, wenn für die Partei im Land eine Landesliste zugelassen wurde. Eine Kandidatur als Einzelbewerber bleibt möglich; er darf aber nicht in einer Landesliste benannt sein. Die zuvor für 2024 vorgesehene Reduzierung der Wahlkreise auf 280 findet nicht statt.
Die Sitze sollen so verteilt werden:
Direktmandate: Im Wahlkreis ist grundsätzlich der Bewerber mit den meisten Erststimmen gewählt. Ein Einzelbewerber, der die relative Mehrheit erreicht, ist in jedem Fall gewählt. Im Wahlkreis führende Bewerber von Parteien erhalten dagegen möglicherweise keinen Sitz, wenn die Partei mehr Wahlkreise im Bundesland gewonnen hat, als ihr dort nach ihrem Zweitstimmenergebnis Sitze zustehen.
Oberverteilung: 630 Sitze werden gemäß der von ihnen errungenen Zweitstimmen nach dem Sainte-Laguë-Verfahren proportional unter den Parteien verteilt, die mindestens 5 % der Zweitstimmen bundesweit erreichen. Die alternative Sperrklausel von drei Direktmandaten entfällt. Parteien nationaler Minderheiten sind weiterhin von der Sperrklausel ausgenommen.
Unterverteilung: Die der Partei in der Oberverteilung zugewiesenen Sitze werden nach Sainte-Laguë-Verfahren proportional auf ihre Landeslisten verteilt.
Zuteilung der Sitze an die Bewerber: Die Sitze, die der Partei nach der Unterverteilung im Bundesland zustehen, werden vorrangig ihren Direktkandidaten im Bundesland zugeteilt, die ihren Wahlkreis gewonnen haben. Wenn die Partei mehr Wahlkreise gewonnen hat, als ihr im Land Sitze zustehen, erhalten die Wahlkreissieger der Partei mit den geringsten Stimmenanteilen in ihrem jeweiligen Wahlkreis keinen Sitz. Wenn der Partei mehr Sitze im Land zustehen, als sie Wahlkreise gewonnen hat, werden die restlichen Sitze über die Landesliste in der dort festgelegten Reihenfolge besetzt. Im Wahlkreis gewählte Bewerber bleiben dabei außer Betracht.
In Sonderfällen ergeben sich analog zum vorherigen Wahlrecht folgende Abweichungen von der beschriebenen Zuteilung:
Gewinnen Einzelbewerber Sitze in Wahlkreisen, werden die von ihnen errungenen Sitze von den 630 Sitzen abgezogen, die auf die Parteien verteilt werden. Die von den Wählern dieser Einzelbewerber abgegebenen Zweitstimmen werden bei der Sitzverteilung nicht berücksichtigt.
Erhält eine Partei mehr als die Hälfte der auf alle bei der Sitzverteilung zu berücksichtigenden Parteien entfallenden Stimmen, aber nicht die absolute Mehrheit der Bundestagsmandate, so erhält die Partei zusätzliche Sitze, bis die absolute Mehrheit erreicht ist. Der Bundestag vergrößert sich entsprechend.
Nach der Zustimmung des Bundestages zur Reform kündigte der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion Friedrich Merz an, dass er seine Fraktion eine Abstrakte Normenkontrolle einleiten lassen wolle. Dies beabsichtigt auch die Bayerische Staatsregierung. Die CSU kündigte eine Verfassungsbeschwerde an, auch Die Linke will beim Bundesverfassungsgericht klagen. Sie wenden sich gegen die mögliche Nichtzuteilung von Direktmandaten und die Abschaffung der Grundmandatsklausel, durch die sich die CSU und Die Linke bedroht sehen. Bei der Bundestagswahl 2021 lag die CSU knapp über und Die Linke knapp unter 5 % der Zweitstimmen.[42][40][43][44] ..."
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Bundestagswahlrecht#Wahlsystem [Hoffe der zitierte Abschnitt ist einigermaßen aktuell!]