DGAP-WpÜG: Angebot zum Erwerb;
15:52 16.04.08
Zielgesellschaft: Hypo Real Estate Holding AG / Bieter: HRE Investment Holdings L.P.
WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.
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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen
öffentlichen Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- und
Übernahmegesetzes (WpÜG)
Bieter:
HRE Investment Holdings L.P.
c/o Walkers SPV Limited
Walker House
87 Mary Street
George Town
Grand Cayman KY1-9002
Cayman Islands
eingetragen im Registrar of Exempted Limited Partnerships, Cayman Islands
unter der Nummer 25434.
Zielgesellschaft:
Hypo Real Estate Holding AG
Unsöldstraße 2
80538 München
Deutschland
www.hyporealestate.comeingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HR B 149 393.
ISIN Code: DE 000 802 7707 notiert im regulierten Markt (Prime Standard) an
der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Freiverkehr gehandelt an den
Börsen in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart.
In American Depositary Receipts verbriefte American Depositary Shares der
Hypo Real Estate Holding AG werden im Freiverkehr an der Börse NASDAQ, New
York, Vereinigte Staaten von Amerika, unter der ISIN US44915W1018
gehandelt.
Angaben des Bieters:
Die HRE Investment Holdings L.P. hat heute entschieden, den Aktionären der
Hypo Real Estate Holding AG im Wege eines freiwilligen öffentlichen
Erwerbsangebots in der Form eines Teilangebots anzubieten, bis zu
50.076.000 der von ihnen gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stammaktien
ohne Nennbetrag (Stückaktien), entsprechend 24,9 % des derzeitig
ausgegebenen Grundkapitals, der Hypo Real Estate Holding AG mit einem
rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 3,00 zum Preis von
EUR 22,50 je Stückaktie
zu erwerben.
American Depositary Receipts, die Aktien der Hypo Real Estate Holding AG
repräsentieren, werden nicht Gegenstand des Angebots sein. Jedoch können
sich Inhaber von American Depositary Receipts am Angebot beteiligen, wenn
sie ihre American Depositary Receipts entsprechend der maßgeblichen
Regelungen der dem ADR-Programm zugrunde liegenden Verträge bei der für das
ADR-Programm zuständigen US Depotbank einreichen, um hierfür Aktien der
Hypo Real Estate Holding AG zu erhalten, und indem sie das Angebot für die
hiernach gelieferten Aktien der Hypo Real Estate Holding AG annehmen.
Das Angebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage noch
mitzuteilenden Bestimmungen und Bedingungen erfolgen. Der Bieter behält
sich eine Änderung der angekündigten Eckdaten des Angebots, soweit
rechtlich zulässig, vor.
Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage erfolgt nach der Gestattung
durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unter
http://www.jcfco.com.Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf oder Verkauf noch
eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder Verkauf von
Aktien an der Hypo Real Estate Holding AG dar. Die endgültigen Bedingungen
und die weiteren das Angebot betreffenden Bestimmungen werden nach
Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in der
Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Aktionären der Hypo Real
Estate Holding AG wird dringend empfohlen, die einschlägigen Dokumente im
Zusammenhang mit dem Erwerbsangebot zu lesen, sobald diese Dokumente
veröffentlicht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Wichtiger Hinweis für Wertpapierinhaber aus den Vereinigten Staaten:
Das Angebot zum Erwerb von Aktien der Hypo Real Estate Holding AG hat
Wertpapiere einer deutschen Gesellschaft zum Gegenstand und unterliegt
daher den deutschen Verfahrens- und Veröffentlichungsregelungen, die sich
von denen der Vereinigten Staaten unterscheiden. Daher wird sich die
Dokumentation des Angebots nach den maßgeblichen deutschen Vorschriften
richten. Beispielsweise werden die Finanzinformationen, die in der
Angebotsunterlage enthalten sein werden, nicht den allgemein anerkannten
Bilanzierungsgrundsätzen der Vereinigten Staaten (US GAAP) entsprechen; sie
sind daher nicht mit den Finanzinformationen von US Gesellschaften oder
anderen Gesellschaften vergleichbar, die ihre Bilanzen gemäß dem US GAAP
erstellen. Auch die Abwicklung des Angebots wird sich nach deutscher Praxis
vollziehen, welche sich vom Verfahrensablauf der innerstaatlichen US
Vorschriften für Angebote in einigen wichtigen Punkten unterscheidet,
insbesondere in Bezug auf das Datum der Zahlung.
Es könnte für US Inhaber von Wertpapieren der Hypo Real Estate Holding AG
schwierig sein, ihre Rechte durchzusetzen und Klagen gemäß dem US
Kapitalmarktrecht zu erheben, da HRE Investment Holdings L.P. und Hypo Real
Estate Holding AG außerhalb der Vereinigten Staaten ansässig sind und
einige oder alle ihrer Vorstands- und Organmitglieder ihren Wohnsitz
außerhalb der Vereinigten Staaten haben könnten. US Inhabern von
Wertpapieren der Hypo Real Estate Holding AG könnte es nicht möglich sein,
eine ausländische Gesellschaft oder deren Vorstands- und Organmitglieder
vor einem ausländischen Gericht wegen Verletzungen des US
Kapitalmarktrechts zu verklagen. Darüberhinaus könnte es schwierig sein,
eine ausländische Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften einem US
Gerichtsurteil zu unterwerfen.
George Town, April 16, 2008
HRE Investment Holdings L.P.