Ich grüble schon seit Leoni über den Sinn und die Ausführung des Gesetzes nach § 51 Abs. 1 Ziffer 4 . Danach muss die Restrukturierung - in diesem Fall Kapitalschnitt auf 0 - erforderlich sein, um das Restrukturierungsziel zu erreichen. Wenn das Unternehmen einen Restwert hat, wäre das Restrukturierungsziel vermutlich anders zu erreichen, z.B. durch Kapitalerhöhung, Anleihe, Darlehen, kleine grüne Männchen. Wenn es keinen Restwert gibt, wäre ein neuer Investor altruistisch und würde etwas verschenken - was ich im Kapital- bzw. Investmentmarkt für eher unwahrscheinlich halte. Übersehe ich hier etwas? Bei mir wäre die Chance, die Voraussetzungen zu erfüllen, bei praktisch 0, wenn es nicht nur "den einen" Investor gibt, der unter exakt diesen Bedingungen investieren will. Dann müsste man aber doch zumindest einen anderen Weg versucht haben?! Ich habe noch nichts von einer geplatzten Kapitalerhöhung oder einer anderen Maßnahme gehört.
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