Bossi schreibt in seinem jetzt herausgekommenen Buch u. a.:
"Was, wann und wie in einer Gerichtsverhandlung gesagt wird, ist objektiv kaum nachprüfbar. Es bleibt abhängig von der Sichtweise des Richters. (Mündliche Hauptverhandlung als Posse).
Im Prinzip ist damit der Willkür Tür und Tor geöffnet. Richter können Zeugenaussagen ignorieren, missverstehen, verdrehen und in einzelnen Fällen sogar bewusst verfälschen, ohne dass es ihnen nachzuweisen wäre. Zwar schwant einem erfahrenen Strafverteidiger schon bei der mündlichen Urteilsbegründung, welche fragwürdigen Auslegungen welcher Zeugenaussagen zu einem Fehlurteil geführt haben. Doch im Detail kann man das erst Wochen später nachlesen, wenn die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Dort werden die Inhalte aller Zeugenaussagen dann so referiert, dass sie zum Urteilsspruch des Gerichts passen - und zwar als wären sie in Stein gemeißelt. Es gibt praktisch keine Möglichkeit, diese schriftliche Darstellung eines Gerichts in Zweifels zu ziehen oder gar zu widerlegen."
Tja guter Rolf Bossi, das ist klar.
Wenn die mündliche Hauptverhandlung im Prinzip eine Farce ist, muss man sich auf das Wesentliche konzentrieren und den Antrag stellen, bestimmte Aussagen protokollieren zu lassen. Wird der Antrag abgelehnt, lehnt man das Gericht als befangen ab, um weiteres Schriftmaterial zu gewinnen. Mehr denken, denken, denken und die Justizphilosophie voll ausnützen.
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"Rolf Bossi kämpft seit vielen Jahren als Anwalt gegen die vom Justizsystem begünstigte Selbstherrlichkeit und Willkür deutscher Richter. Anhand verschiedener Fehlurteile, die durch Rechtsbeugung und Kumpanei zustande kamen, zeigt er, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit die Macht deutscher Richter und die Ohnmacht ihrer Opfer gebrochen werden können. Rolf Bossi macht konkrete Vorschläge, welche zusätzlichen Sicherungen im Prozessrecht eingebaut werden müssen, um die Justiz wirklich unabhängig zu machen, um die Zahl der Justizopfer endlich zu reduzieren." (Laut Umschlag Seite 2 Abs. 2)
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