Form 4 ist eine US-SEC-Einreichung, die sich auf Insiderhandel bezieht. Jeder Direktor, Offizier oder Eigentümer von mehr als 10% einer Klasse von Aktien, die gemäß Abschnitt 12 des Securities Exchange Act von 1934 registriert sind, muss bei der United States Securities and Exchange Commission eine Erklärung über das Eigentum an diesen Wertpapieren einreichen. Die erstmalige Einreichung erfolgt auf Formular 3 und Änderungen werden auf Formular 4 gemeldet. Die Jahresabschlüsse über das wirtschaftliche Eigentum an Wertpapieren befinden sich auf Formular 5. Die Formulare enthalten Informationen über das Verhältnis der berichtenden Person zu dem Unternehmen und über den Kauf und Verkauf solcher Beteiligungspapiere.
Form 4 wird in der EDGAR-Datenbank von SEC gespeichert.
Ein Formular 4 muss vor dem Ende des zweiten Geschäftstages nach einer Änderung des Eigentums an Wertpapieren oder derivativen Wertpapieren (einschließlich der Ausübung oder Gewährung von Aktienoptionen) für Einzelpersonen gemäß § 16 des Securities Exchange Act von 1934 eingereicht werden.
VOR Dem Ende .....und NACH einer Änderung des Eigentums..... somit muss die Änderumg bereits stattgefunden haben....so verlangt es die Behörde oder Irre ich?
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