IKB heist der heiseste Hot-Stock-Zock....

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neuester Beitrag: 25.04.21 02:58
eröffnet am: 13.10.10 11:22 von: brokeroderpo. Anzahl Beiträge: 1663
neuester Beitrag: 25.04.21 02:58 von: Stephaniehjjj. Leser gesamt: 319895
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26.02.16 10:52

183 Postings, 4155 Tage MatzeMucIIIKB wird nicht insolvent gehen

sondern weiter ausgesaugt - entweder von Lone Star oder eines Tages vom neuen Eigentümer.

Die Aktien bleiben weiterhin handelbar!!! Nur eben nicht über die großen Börsenplätze, sondern z.B. bei Valora. Die Nachfrage dürfte sich dort aber in Grenzen halten, das ist das Problem...  

26.02.16 10:57

2010 Postings, 4166 Tage SanjiMatze

Die Aktien bleiben weiterhin handelbar!!!

wie kommst du darauf?  

26.02.16 11:05
1

183 Postings, 4155 Tage MatzeMucIISoweit ich weiß

handelt Valora alles, auch ohne Zustimmung des Emittenden.  

26.02.16 11:13

31878 Postings, 5329 Tage tbhomyMoin

Hier herrscht ja reichlich Verwirrung um die aktuelle realistische Situation der Aktionäre der IKB , wie es scheint.

Was ist richtig, was ist falsch...? Ich denke, die Gesetze und Börsenrichtlinien liegen richtig.




 

26.02.16 11:19

31878 Postings, 5329 Tage tbhomyBörsenhandelsplätze der IKB

Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hannover, Stuttgart; Open Market (Entry Standard) in Frankfurt

--> alles nicht gesetzlich reguliert, da Freiverkehr

Quelle: http://www.finanznachrichten.de/...der-aktien-stellen-deutsch-016.htm

Es gelten also die Freiverkehrs-Richtlinien der jeweiligen Börsenhandelsplätze !  

26.02.16 11:24
1

183 Postings, 4155 Tage MatzeMucIIDas hat mittlerweile

glaube ich auch der letzte kapiert ;o)! Die Frage ist nur, was die nächsten Monate passiert und wohin der Kurs läuft - und ob es am Ende ein freiwilliges Abfindungsangebot der IKB gibt.  

26.02.16 11:25

31878 Postings, 5329 Tage tbhomyNach Kündigung der Börsennotierung...

...ALLER relevanten Börsenhandelsplätze können die Aktien nur noch außerbörslich gehandelt werden.

#1451/#1453 ist diesbezüglich korrekt.

Relevant - und deshalb explizit in der Ankündigung erwähnt - sind Düsseldorf wegen dem Primärmarktlisting und Frankfurt wegen dem Entry-Standard-Listing.

Die anderen Plätze werden automatisch wegfallen.

Meine Meinung und Erfahrung.
 

26.02.16 11:27

31878 Postings, 5329 Tage tbhomyWas ab jetzt passiert...

26.02.16 11:30
1

31878 Postings, 5329 Tage tbhomySo lange Lone Star...

...keine Hauptversammlung abhalten muss, haben die alle Zeit der Welt, um den Aktionären beim gegenseitigen Zerfetzen an den Börsen zuzuschauen...leider.

Siehe Kündigungsfristen der jeweiligen Börsen...  

26.02.16 11:33

106 Postings, 4399 Tage hallomeanWie bzw. wo

bleiben sie handelbar, an welcher Börse?  

26.02.16 11:34

31878 Postings, 5329 Tage tbhomyÄnderungen zum Freiverkehr...

...kommen erst mit dem 1.Finanzmarktnovellierungsgsetz, welches voraussichtlich erst zum Herbst 2016 ratifiziert werden kann.

Weitere Änderungen zum §39 Börsengesetz (Widerruf der Zulassung zum Handel) sind nicht vor gesehen, es geht dort um andere Themen...

Trotzdem sollte das jeder Börsianer JETZT lesen....auch wegen weiteren Delistings im Segment Freiverkehr bis zum Herbst. Wegen Erhöhung der Anforderungen an das Listing im Freiverkehr...

Die IKB wird meiner Auffassung nach nicht die letzte AG bleiben, welche den Börsenmarkt verlässt. ;-)  

26.02.16 11:39

31878 Postings, 5329 Tage tbhomy#1460

DD Kündigungsfrist 6 Monate, FFM Kündigungsfrist 6 Wochen nach Antragsstellung.

Aber Achtung: Die Börsen können nach Beschlussfassung von diesen Fristen abweichen. Oder auch dann wenn der Börsenhandel nicht mehr als "ordentlich" angesehen wird.

Sollten Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, kann sogar von Amts wegen vorzeitg der Handel ausgesetzt werden.

Daher besteht hier ein hohes Ausfallrisiko meiner Meinung nach. Aber keine Handlungsempfehlung meinerseits. Spekulationen sehen wir bereits... ;-)  

26.02.16 12:14

183 Postings, 4155 Tage MatzeMucIIVerlustrisiko ist hier sicher nach wie vor hoch

Aber was passiert, wenn der Großteil in ein paar tagen geschmissen hat, und die restlichen Kleinaktionäre beharrlich an ihren Anteilen festhalten? Oder Lone Star die IKB innerhalb der Delisting-Frist verkauft oder auch nur Verkaufsgerüchte aufkommen?  

26.02.16 12:23

31878 Postings, 5329 Tage tbhomy#1463

Gilt das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) für die IKB?

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Angebote zum Erwerb von Wertpapieren, die von einer Zielgesellschaft ausgegeben wurden und zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind.

http://www.gesetze-im-internet.de/wp_g/__1.html

Nein, es gilt nicht für im Freiverkehr notierte Gesellschaften. Das erleichtert es für Lone Star ungemein, zu verfahren, wie es ihnen beliebt.  

26.02.16 12:27

183 Postings, 4155 Tage MatzeMucIIDas ist mir bekannt.

Aber was passiert, wenn VOR dem finalen Delisting verkauft wird? Mir geht es dabei nicht um Abfindung, sondern Kursfantasie.  

26.02.16 12:40
2

17855 Postings, 4408 Tage H731400Kontakt Gesetzes Änderung

Ich habe zwar keine IKB Aktien, ich halte es aber für eine riesen Sauerrei was hier abgeht. Ihr solltet mal alle bitte eine nette Mail an die Dame schreiben, die war mit dafür verantwortlich das es im geregellten Markt geändert wurde !

http://www.elisabeth-winkelmeier-becker.de/...ehmens-besser-schuetzen  

26.02.16 12:47

183 Postings, 4155 Tage MatzeMucIIAuch da geht es wieder nur um ...

... den regulierten Handel. Klar läuft hier eine Schweinerei, zumal die Kleinaktionäre ja schon vor einiger Zeit vom Unternehmensgewinn ausgeschlossen wurden. Nach Ankündigung des Delistings ist es für Kleinaktionäre nun auch nahezu ausgeschlossen, ihre Kursverluste wieder wettzumachen. Daher wäre es natürlich wünschenswert dass die betroffenen Handelsplätze dem Delisting nicht stattgeben. Ob man das dort jedoch berücksichtigt...ich habe meine Zweifel.  

26.02.16 12:48
1

183 Postings, 4155 Tage MatzeMucIIÜbrigens sollte sich nochmal jeder

verinnerlichen, dass es sich hierbei um ein mit Steuergeldern gerettetes Unternehmen handelt ;o)!  

26.02.16 13:37
1

31878 Postings, 5329 Tage tbhomyFreiverkehr ist nicht umsonst...

..als hoch riskantes Marktsegment bekannt. Wollte man alles richtig machen, müsste man dieses hohe Risiko vor seinem Einkauf in ein solches Segment mit einkalkulieren, denke ich.

 

26.02.16 13:41

31878 Postings, 5329 Tage tbhomy#1465

Meinst du Lone Star würde hier einen Share-Deal einem Asset-Deal vorziehen? Ich weiß nicht...ich persönlich glaube nicht daran. Selbst bei dem geringen Freefloat nicht...  

26.02.16 14:11
1

17855 Postings, 4408 Tage H731400@tbhomy

Du Schlaumer, ich habe keine Aktien, das kann aber jedem mal passieren.

Das muss man sich mal vorstellen, mit Steuergeldern gerettet und ein Finanzinvestor wird es wohl verkaufen, vorher zockt er die Aktionäre ab. Am Ende macht er dann wohl ein Angebot. Wer kauft denn gerade die Aktien ????? Unglaublcih das so etwas geht. Also an alle schreibt eine Mail an die Dame:

http://www.elisabeth-winkelmeier-becker.de/...ehmens-besser-schuetzen  

26.02.16 14:22
1

31878 Postings, 5329 Tage tbhomyH731400

1. Du scheinst nicht oft an der Börse zu handeln, denn sonst wüsstest du, dass der Freiverkehr ein riskanter Ort zum Handeln von Aktien ist.

2. Frau Winkelmeier-Becker hat REIN GAR NICHTS mit dem Ablauf "Kündigung der Börsennotierung im Segment Freiverkehr" zu tun. Wie kommst du überhaupt darauf? Der Freiverkehr wird von den Börsen angeboten und selbst reguliert und nicht seitens des Gesetzgebers ! Beschwere dich also bei den Betreibern der deutschen Börsen, was die IKB oder anderer Delistings im Freiverkehr angeht.

3. Besser noch, sollte man sich bei sich selbst beschweren, weil man nicht bedacht hat, dass ein Börsenrückzu im Freiverkehr doch so einfach geht. Hätte man sich besser informieren sollen? Oder hätte man gar nicht erst Aktien aus dem Freiverkehrs-SSEgment kaufen sollen?  

Da kannst du Posting #1469 so lustig finden, wie du willst. Aber die Aktionäre eines Unternehmens im Freiverkehr haben freiwillig gekauft. Wer gezwungen oder falsch beraten wurde, möge nach eigenem Ermessen gegen seinen Unterdrücker/Berater klagen und Schadenersatz fordern.  

26.02.16 15:01

17855 Postings, 4408 Tage H731400@tbhomy

Im geregelten Markt war es auch bis Okt. 2015 möglich ohne Angebot an die Aktionäre, da wurde es aber geändert. Aber bei kleineren Unternehmen ist es völlig richtig so ?? Und muss so bleiben, super Logik:-)). Denk mal nach.  

26.02.16 15:41

31878 Postings, 5329 Tage tbhomyH731400

Wer sagt, dass es so bleiben muss? Oder dass es richtig ist? ICH nicht, daher kann ich deiner Logik hier leider nicht ganz folgen...sry.

Es ist, wie es derzeit ist: Als Aktionär ist man über Investitionsrisiken entweder informiert oder man ist es nicht. Und ich bin nicht der Einzige, der den Handelsplatz Freiverkehr als ein zu berücksichtigendes Risiko ansieht.

Ein erster Schritt Richtung Transparenz der Handelsplätze wurde mit dem Entry Standard gemacht, ein weiterer Schritt folgt mit dem 1. Finanzmarktnovelierungs-Gesetz. "Wünsch-dir-was" haben wir leider nicht. Wie gesagt: Keiner MUSS im Freiverkehr handeln.

Wollte man es überspitzen, muss auch kein kleineres Unternehmen sich an der Börse im Freiverkehr notieren lassen.

Das Kapitalbeschaffung für KMUs ein vieldiskutiertes Thema ist, ist nicht von der Hand zu weisen.


 

26.02.16 16:49

32 Postings, 3521 Tage stanley1No problemo

Wenn die versuchen uns abzuzocken, werden die eben ihre Rechnung (Klage) bekommen.

Wer will nicht ruhig schlafen?

Antwort:Wir alle!  

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