1. Du scheinst nicht oft an der Börse zu handeln, denn sonst wüsstest du, dass der Freiverkehr ein riskanter Ort zum Handeln von Aktien ist.
2. Frau Winkelmeier-Becker hat REIN GAR NICHTS mit dem Ablauf "Kündigung der Börsennotierung im Segment Freiverkehr" zu tun. Wie kommst du überhaupt darauf? Der Freiverkehr wird von den Börsen angeboten und selbst reguliert und nicht seitens des Gesetzgebers ! Beschwere dich also bei den Betreibern der deutschen Börsen, was die IKB oder anderer Delistings im Freiverkehr angeht.
3. Besser noch, sollte man sich bei sich selbst beschweren, weil man nicht bedacht hat, dass ein Börsenrückzu im Freiverkehr doch so einfach geht. Hätte man sich besser informieren sollen? Oder hätte man gar nicht erst Aktien aus dem Freiverkehrs-SSEgment kaufen sollen?
Da kannst du Posting #1469 so lustig finden, wie du willst. Aber die Aktionäre eines Unternehmens im Freiverkehr haben freiwillig gekauft. Wer gezwungen oder falsch beraten wurde, möge nach eigenem Ermessen gegen seinen Unterdrücker/Berater klagen und Schadenersatz fordern.
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