SPD fordert Geldstrafe gegen Schulschwänzer und Kleiderordnung
Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Tauss, hat sich für Geldstrafen gegen Schüler ausgesprochen, die vor Ferienbeginn der Schule fernbleiben. Auch eine Kleiderordnung befürwortet er im Gespräch mit der Netzeitung.
Nach Ansicht von SPD-Bildungsexperte Jörg Tauss sollte unentschuldigtes Fehlen in der Schule mit einer Geldstrafe geahndet werden. «Für das erste Mal genügt eine Verwarnung», sagte Tauss der Netzeitung. Danach solle aber, nachdem eine Abmahnung erfolgt sei, eine Geldstrafe verhängt werden.
Als Betrag kann sich der SPD-Politiker eine Summe in der Höhe des monatlichen Kindergeldes vorstellen. Dies entspricht derzeit 154 Euro. Diesen Betrag könnte die Schule erheben und kassieren, so Tauss. Sollte die Strafe nichts bewirken, könnte der Betrag erneut erhoben werden, fügte er hinzu. Möglich sei jedoch auch ein klärendes Gespräch mit den Eltern.
Eine Gesetzes-Initiative seitens des Bundes hält Tauss für diese Regelung nicht für notwendig. Dies sei Sache jedes einzelnen Bundeslandes, sagte er.
Keinen Zwang
Mit seiner Forderung unterstützt Tauss das Vorhaben von Bremens Bildungssenator Willi Lemke (SPD). Dieser hatte in der «Bild»-Zeitung angekündigt, gegen Schulschwänzer vor den Ferien konsequenter vorzugehen – «teils auch mit Geldstrafen für die Eltern».
Lemke beklagte sich «Bild» zufolge auch über das Aussehen der Schüler in Deutschland und forderte zugleich Regeln. SPD-Politiker Tauss begrüßte dieses Vorhaben und brachte eine Kleiderordnung ins Gespräch. «Ich will zwar Schuluniformen nicht gänzlich ausschließen», sagte der SPD-Politiker der Netzeitung. Doch von Zwang halte er wenig. Deshalb halte er eine Kleiderordnung für den besseren Weg.
Sanktionen denkbar
Die Schüler müssten Tauss zufolge bestimmte Anweisungen befolgen. Eine Regel könnte demnach lauten: «In der Schule wird angemessene Straßenkleidung erwartet». «Warum auch nicht», betonte der SPD-Politiker, «im Freibad gibt es schließlich auch eine Badeordnung, an die sich jeder halten muss».
Werde gegen die Kleiderordnung verstoßen, dann müsste die Schule auch Sanktionen verhängen dürfen, so Tauss weiter. Denkbar wäre beispielsweise ein zeitlich begrenzter Ausschluss aus der Schule, sagte er. (nz)
netzeitung, 14.07.2003
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