Es gibt verschiedene Möglichkeiten bei den Brokern:
1. Manche Broker benötigen gar nichts, weil für sie das Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA ausreicht. Das sollte aber jeder dann sicher wissen und schriftlich vorliegen haben, denn behandelt der Broker das doch anders (auch wenn es gegen die Bestimmung ist), habt Ihr unnötige Arbeit vor Euch.
2. Manche Broker können mit dem W8BEN nichts anfangen und halten es für unnötig. Da gilt alles weitere unter Punkt 1.
3. Manche Broker wollen das W8BEN nur einmal haben. Auch hier sollte jeder schriftlich haben, dass kein weiteres W8BEN benötigt wird.
4. Manche Broker wollen das W8BEN-Formular alle drei Jahre haben. Dann bitte auch so machen. Denn wer sich auf das Doppelbesteuerungsabkommen verlässt, ist zwar auf dem richtigen Weg, muss aber unter Umständen die ganze Sache gegen den Broker aufklären. Dann viel Spaß.
Die Grundsätzlichkeit des Doppelbesteuerungsabkommens ist gegeben... also keine Notwendigkeit eines Formulars... wenn man keine der Ausnahmen erfüllt, die stefan zwei Beiträge weiter oben angegeben hat. Trotzdem verlasse ich mich nicht auf den Broker, denn wir haben das Chaos bei den Brokern gesehen, die unsere Escrows ausbuchen wollten, weil sie wertlose Aktien darin sahen.
Wer US-Dividenden bekommt, kann sich auf seinen Abrechnungen überzeugen, welcher Quellensteuersatz berechnet wird. Ist alles ok, läuft das bei dem Broker schon mal richtig.
Wer unsicher ist, hört einfach nicht auf Dummschwätzer, sondern geht den absolut sicheren und einfacheren Weg des Formulars... auch wenn wenn es nicht nötig gewesen wäre. Andere können sich immer von oben herab über Leute lustig machen, doch wenn man selbst im Formular die sicherste und einfachste Variante sieht, dann sehe ich darin den besten Weg.
LG union
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