Hoffnung von gestern Abend, dass es heute Vormittag weiter hoch geht, hat sich bisher nicht erfüllt. Aber gerade wurden 22.000 zu 0,076 ins Bid geschmissen und sofort ist wieder ein neues Bid in Höhe von 26.000 Stücken auf der 0,076 da. Das ist doch schon mal ein gutes Zeichen.
daxchecker
: @ Minninger: Hat es nicht so um den HV-Termin
geheißen, dass der Insolvenzplan schon fertig sei? Ich meine, das hätte ich im Dezember/Januar irgendwo gelesen. Dann müsste der doch langsam mal eingereicht werden, was wahrscheinlich doch mit einer Meldung verbunden würde - oder?
Christian Werner: Wir müssen nun sehen, mit welchen Interessenten wir näher ins Gespräch kommen. Die Investoren müssen den Betrag, der im nun fertigen Insolvenzplan genannt wurde, investieren, damit der Insolvenzplan bei Gericht durch mich eingereicht werden kann. Anschließend wird sich der Insolvenzverwalter Hinnerk-J. Müller bemühen, schnellstmöglich eine Gläubigerversammlung einzuberufen. Diese Gläubigerversammlung muss dem Insolvenzplan zustimmen. Anschließend kann die Vorbereitung der nächsten HV beginnen.
Bei Maier + Partner hat sich der ganze Vorgang über ein halbes Jahr hingezogen. Das braucht alles seine Zeit und a bisserl Geduld, ist alles am laufen.
Hier noch einmal der ein Auszug aus der Dez. HV
1. Zustimmung der Gesellschaft zur Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens Insolvenzplan (Beschlussfassung über die Fortsetzung der Gesellschaft): Die Gesellschaft ist gemäß § 262 Absatz 1 Nr. 3 AktG aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 29. November 2002 aufgelöst worden. Wird nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens aber ein Insolvenzplan bestätigt, der den Fortbestand der Gesellschaft beinhaltet und außerdem durch die Hauptversammlung ein Fortführungsbeschluss gemäß § 274 Absatz 2 Nr. 1 AktG in Verbindung mit § 274 Absatz 1 AktG gefasst, wird die Gesellschaft mit Beendigung des Insolvenzverfahrens unter den genannten gesetzlichen Voraussetzungen fortgesetzt. Die Gesellschaft soll im Planinsolvenzverfahren saniert werden. Die Voraussetzungen für das Planinsolvenzverfahren sind mit dem Insolvenzverwalter, Herrn RA Hinnerk-Joachim Müller, Kattrepelsbrücke 1, 20095 Hamburg, vor Einladung und Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung abgestimmt worden. Es wird daher vorgeschlagen, nachstehenden Beschluss zu fassen: Die Fortsetzung der Gesellschaft wird unter den Voraussetzungen der § 274 Absatz 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 274 Absatz 1 AktG beschlossen