2 September bekommen
aus aktuellem Anlass kommen wir erneut in Sachen Wirecard auf Sie zu. Wir hatten Sie kürzlich darüber informiert, dass die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Wirecard AG bevorsteht und damit auch die Frist für die Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle.
Nun ist es soweit: Das Amtsgericht München hat mit Beschluss vom 25. August 2020, Az.: 1542 IN 1308/20, das Insolvenzverfahren eröffnet und zugleich eine Frist für die Forderungsanmeldung bis zum 26. Oktober 2020 gesetzt.
Wir möchten Sie nun darüber informieren, wie wir Ihre Schadensersatzforderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend machen können.
1. Informationen zu den Handlungsoptionen im Insolvenzverfahren
R Anlage Handlungsoptionen Insolvenzverfahren
In diesem Dokument sind nähere Informationen zu Ihren verschiedenen Handlungsoptionen im Insolvenzverfahren enthalten.
R Anlage Kostenübersicht Insolvenzverfahren
Dieser Übersicht können Sie entnehmen, welche Kosten – abhängig von der Höhe Ihrer individuellen Schadensersatzforderungen – bei Wahrnehmung der jeweiligen Handlungsoption anfallen würden.
R Schadensberechnung
Maßgeblich für die Schadensersatzansprüche gegen die Wirecard AG, die Sie im Insolvenzverfahren anmelden können, sind Ihre Wertpapierkäufe im Zeitraum vom 24. Februar 2016 bis zum 18. Juni 2020, 10:43 Uhr.
Ihre individuelle Schadenshöhe beläuft sich in Bezug auf solche Wertpapiere, die Sie zwischenzeitlich wieder veräußert haben, auf den Differenzbetrag zwischen Erwerbskosten und Veräußerungserlös; bei Wertpapieren, die sich noch in Ihrem Depot befinden, entspricht die Schadenshöhe dem Differenzbetrag zwischen Erwerbskosten und dem aktuellen Buchwert der Wertpapiere (sogenannte Transaktionsschäden).
Neben diesen Transaktionsschäden können auch sogenannte Kursdifferenzschäden geltend gemacht werden. Diese Kursdifferenzschäden beschreiben den Betrag, um den die Wertpapiere vormals – in Unkenntnis der wahren Sachlage im Fall Wirecard – „zu teuer“ erworben wurden. Die Höhe der Kursdifferenzschäden richtet sich einerseits nach dem genauen Kaufzeitpunkt des Wertpapiers und andererseits nach der Haltedauer.
Die individuelle Berechnung Ihrer jeweiligen Schäden setzt voraus, dass uns Ihre Transaktionsdaten in (korrekter) elektronischer Form vorliegen.
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