EuroGas AG, In Zürich, CH-300.3.016.275-3, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 250 vom 23.12.2011, S. O, Publ. 6474418).
Statutenänderung
Handelsregister des Kantons Zürich S. 71 von 162 Tagesregister 3922 27.01.2012 (MS/3:2/ZH-03132-2012-0005/CH-300.3.016.275-3)
„Statutenänderung: 25.01.2012. Die Gesellschaft hat mit Beschluss vom 25.01.2012 eine bedingte Kapitalerhöhung gemäss näherer Umschreibung in den Statuten beschlossen. Die Gesellschaft hat mit Beschluss vom 25.01.2012 eine genehmigte Kapitalerhöhung gemäss näherer Umschreibung in den Statuten beschlossen.“
"Artikel 3b Das Aktienkapital der Gesellschaft wird im Maximalbetrag von CHF 10'000’000 durch Ausgabe von höchstens 50'000’000 vollständig zu liberierenden Inhaberaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.20 erhöht durch Ausübung von Wandel- und/oder Optionsrechten, welche Beratern, Mitarbeitern und Mitgliedern des Verwaltungsrates der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften, Aktionären sowie in Verbindung mit auf Kapitalmärkten begebenen Anleihensobligationen oder anderen Finanzmarktinstrumenten der Gesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften eingeräumt werden. Erhöhungen auf dem Wege der Festübernahme sowie Erhöhungen in Teilbeträgen sind gestattet.
Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Zum Bezug der neuen Aktien sind die jeweiligen Inhaber von Wandel- und/oder Optionsrechten berechtigt. Die Wandel- und/oder Optionsbedingungen sind durch den Verwaltungsrat festzulegen. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, bei der Ausgabe von Anleihensobligationen oder anderen Finanzmarktinstrumenten, mit denen Wandel- und/oder Optionsrechte verbunden sind, das Vorwegzeichnungsrecht der Aktionäre zu beschränken oder aufzuheben, falls die Ausgabe zum Zwecke der Finanzierung einschliesslich Refinanzierung der Übernahme von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen oder neuen Investitionsvorhaben und/oder die Begebung auf nationalen oder internationalen Kapitalmärkte erfolgt."
"Artikel 3c Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, jederzeit innerhalb von längstens zwei Jahren ab Eintragung dieser Bestimmung im Handelsregister, das Aktienkapital der Gesellschaft im Maximalbetrag von CHF 40'000'000 durch Ausgabe von höchstens 200'000’000 vollständig zu liberierenden Inhaberaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.20 zu erhöhen. Erhöhungen auf dem Wege der Festübernahme sowie Erhöhungen in Teilbeträgen sind gestattet. Der Zeitpunkt der Ausgabe, der Ausgabebetrag, der Zeitpunkt der Dividendenberechtigung und die Art der Einlagen sowie die Zuteilung der nicht ausgeübten Bezugsrechte werden vom Verwaltungsrat bestimmt. Inhaberaktien, für welche Bezugsrechte eingeräumt, aber nicht ausgeübt werden, sind zu Marktbedingungen am Markt zu veräussern. Der Verwaltungsrat ist berechtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschliessen und Dritten zuzuweisen, wenn die neuen Inhaberaktien (a) für die Übernahme von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen im Bereich von Erdöl, Erdgas, anderen natürlichen Ressourcen und Edelmetallen sowie von diesbezüglichen Beratungs-, Finanzierungs-, Managements-, Planungs- und Koordinationsaufgaben durch Aktientausch oder (b) zur Finanzierung des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen in diesen Bereichen oder von neuen Investitionsvorhaben verwendet werden. Werden im Zusammenhang mit Unternehmensübernahmen Verpflichtungen zur Bedienung von Wandel- oder Optionsanleihen übernommen, ist der Verwaltungsrat berechtigt, zwecks Erfüllung von Lieferverpflichtungen unter solchen Anleihen neue Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auszugeben."
Wolfgang Rauball, Verwaltungsrats-Präsident dazu:
Der Verwaltungsrat der EuroGas AG hat diese Statutenänderung beantragt, um die Verhandlungen zur Übernahme weiterer Firmenbeteiligung durchführen zu können.
Nach dieser erfolgten Genehmigung weiteren Aktienkapitals wird die EuroGas AG nun unverzüglich die Übernahme einer Explorations- und Produktions-Gesellschaft im Bereich von Gold und Silber erfolgreich zum Abschluss bringen. Einzelheiten hierüber werden in Kürze berichtet werden.
Zürich, den 31. Januar 2012
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