Bayer prüft mögliche Insolvenz von Monsanto wegen Glyphosat-Klagen Von agrarwelt - 19.05.2025 26 mal geteilt Teilen Tweet
Der Leverkusener Chemiekonzern Bayer erwägt laut US-Medienberichten offenbar, für seine Tochtergesellschaft Monsanto ein Insolvenzverfahren zu prüfen. Hintergrund sind die zahlreichen anhängigen Klagen im Zusammenhang mit dem glyphosathaltigen Herbizid Roundup. Ein solcher Schritt könnte dazu beitragen, laufende Verfahren zu bündeln und potenzielle Haftungsrisiken neu zu bewerten.
Im Raum steht die Option, zunächst eine außergerichtliche Einigung mit den Klägern zu erzielen. Sollte dies nicht gelingen, könnte Bayer eine Insolvenz von Monsanto in Betracht ziehen. Das Wall Street Journal berichtet unter Berufung auf informierte Kreise, dass insbesondere die Verfahren in Missouri, wo ein Großteil der Klagen läuft, im Fokus möglicher Vergleiche stehen. Eine gerichtliche Restrukturierung könnte Bayer ermöglichen, weitere Klagen über ein Insolvenzgericht abwickeln zu lassen.
Monsanto wurde im Jahr 2018 für rund 63 Milliarden US-Dollar von Bayer übernommen. Seitdem sieht sich der Konzern mit einer hohen Zahl an Klagen konfrontiert. Die Vorwürfe richten sich gegen das Produkt Roundup, das im Verdacht steht, krebserregend zu sein. Bayer hat bereits etwa 10 Milliarden US-Dollar für Vergleiche aufgewendet. Trotzdem sind noch rund 67.000 Klagen offen. Dafür hat das Unternehmen bislang Rückstellungen in Höhe von 5,9 Milliarden US-Dollar gebildet.
Bis Ende Januar 2025 wurden laut Bayer rund 114.000 der insgesamt etwa 181.000 gemeldeten Fälle abgeschlossen oder nicht weiterverfolgt. Der Konzern verweist darauf, dass er in der Mehrheit der bisher verhandelten Prozesse obsiegt habe und hält an seiner rechtlichen Strategie fest. Parallel dazu hat Bayer eine Petition beim Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten eingereicht. Ziel ist es, zukünftige Klagen einzuschränken, indem bundesrechtliche Vorgaben herangezogen werden, die bestimmte Ansprüche ausschließen könnten.
Im Mittelpunkt der juristischen Auseinandersetzung steht die Frage, ob auf den Verpackungen von Glyphosatprodukten Warnhinweise angebracht werden müssten. Während Kläger eine Pflicht zu solchen Hinweisen sehen, argumentiert Bayer, dass dies nach geltendem US-Bundesrecht nicht erforderlich sei. Die US-Umweltbehörde EPA vertritt weiterhin die Auffassung, dass Glyphosat nicht als krebserregend einzustufen ist.
Gleichzeitig steht Bayer wirtschaftlich unter Druck. Infolge der laufenden Verfahren und negativer Schlagzeilen verlor die Aktie zuletzt deutlich an Wert. Ein Bericht des US-Gesundheitsministers Robert F. Kennedy, der eine mögliche Verbindung zwischen Glyphosat und chronischen Krankheiten nahelegt, sorgte für zusätzliche Belastung. Kennedy war selbst an einem Rechtsstreit beteiligt, in dessen Folge Monsanto zu einer hohen Schadenersatzzahlung verurteilt wurde.
Im Konzern laufen derzeit interne Maßnahmen zur Neuausrichtung. In Deutschland wurde der Bereich Agrarchemie bereits verschlankt. Es wird geprüft, ob ein vollständiger Ausstieg aus dem Geschäft mit Glyphosat möglich und wirtschaftlich vertretbar wäre. Trotz der anhaltenden Belastung durch die Rechtsstreitigkeiten konnte Bayer im ersten Quartal 2025 einen weitgehend stabilen operativen Gewinn vorlegen.
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