Sie können spielen so oft sie wollen», sagen Glücksspielaufseher voller Frust und hinter vorgehaltener Hand.
Die Aufsichtsbehörden stehen kurz vor der Resignation. Eine Strafverfolgung ist kaum möglich, weil die im Ausland ansässigen Anbieter natürlich ihre Kundenkarteien nicht öffnen. «Die Staatsanwaltschaften haben nicht einmal einen vernünftigen Ermittlungsansatz», sagt Margret von Schmeling, die bei der Bezirksregierung Düsseldorf für das Land Nordrhein-Westfalen zuständig für die Aufsicht über das Internet-Glücksspiel ist.
Tipp24 blieb nach Inkrafttreten des Staatsvertrags als Alternative zur Schließung nur die Flucht ins Ausland. Aus der Not heraus baute die Aktiengesellschaft von der Londoner City aus ein funktionierendes Geschäftsmodell auf, das die deutsche Gesetzgebung weitgehend ins Leere laufen lässt. Steigende Aktienkurse in den vergangenen Monaten sind ein Indiz für die Tragfähigkeit des Modells. Das Angebot ist keine Lotterie an sich, sondern eine Wette auf den Ausgang deutscher Lotterien. Sie richtet sich recht unverhohlen an das deutsche Publikum. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen heißt es jedoch, dass von deutschem Boden aus nicht gespielt werden darf.
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