Nach Abschluss der Berichtsperiode sind zwei Ereignisse eingetreten, die drohen, den Anteil der WCM-Gruppe an der IVG Immobilien AG wesentlich zu verringern. Dies sind auf der einen Seite die Ankündigung der Rebon B.V., von ihrer Call-Option Gebrauch zu machen, und auf der anderen Seite die Fälligstellung der Kredite bei der SIRIUS sowie die damit verbundene Ankündigung der Banken, das IVG-Paket zu verwerten.
Die Rebon B.V., Amsterdam, hat am 17. Oktober 2003 mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, ihren 42-prozentigen Anteil an der SIRIUS Beteiligungsgesellschaft mbH, Wackerow, zurückzuerwerben. Der wesentliche Vermögenswert der SIRIUS ist der 49,9-prozentige Anteil an der IVG Immobilien AG, Bonn. Die WCM hat den 42-prozentigen Anteil an der SIRIUS im Jahre 2001 von der Rebon erworben. Nach den bestehenden vertraglichen Regelungen zwischen WCM und Rebon kann eine so genannte Call-Option unter bestimmten Bedingungen von der Rebon ausgeübt werden. Die Ausübung der Call-Option ist nach Auffassung der WCM noch nicht rechtskräftig. Auch durch die rechtskräftige Ausübung der Call-Option würden sich die wirtschaftlichen Besitzverhältnisse nicht verändern, da zwischen Rebon und WCM vereinbart wurde, dass Rebon für den Fall einer Gewinnerzielung bei der SIRIUS entsprechend ihrem alten Anteilsbesitz in Höhe von 42 Prozent partizipieren würde. Der Anteil der WCM an der SIRIUS würde sich nach einer rechtskräftigen Ausübung der Call-Option auf 45 Prozent reduzieren. (= man versucht noch immer die IVG zu halten)
Am 4. November 2003 haben die finanzierenden Banken der SIRIUS Beteiligungsgesellschaft mbH, Wackerow, der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-AG mitgeteilt, dass sie die Kredite der SIRIUS Beteiligungsgesellschaft mbH fällig gestellt haben. Die Kredite wurden zur Finanzierung des 49,9-prozentigen Anteils an der IVG Immobilien AG aufgenommen. Die Geschäftsführung der SIRIUS hat daraufhin am 21. November 2003 Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Dieser Schritt wurde notwendig, weil unter den SIRIUSGesellschaftern keine Einigung über ein mit den Banken abgestimmtes Verfahren zu erzielen war. (Antrag auf Eröffnung ist noch keine Insolvenz)
Die Banken haben weiter mitgeteilt, dass sie das ihnen überlassene Pfand – die IVG-Aktien – im Wege einer Versteigerung verwerten wollen. Die WCM, die für einen eventuellen Ausfall im Rahmen einer Versteigerung mithaftet, soll vorerst aus dieser Mithaftung nicht in Anspruch genommen werden. (Verzicht oder ggf. Stundung - oder was soll vorerst heißen?). Der Kurs der IVG-Aktie lag am 4. November 2003 bei 9,30 a und der Net Asset Value bei über 13€. Demgegenüber liegen die Kreditforderungen der Banken der SIRIUS bei knapp über 10€ pro Aktie.
Am 12. November 2003 hat die Commerzbank AG eine Kapitalerhöhung ohne Bezugsrecht in Höhe von 53,3 Mio. a durchgeführt. Der neu berechnete Anteil der WCM an der Commerzbank AG beträgt 4,97 Prozent. (= Verkauf müßte nicht ad hoc gemeldet werden, was für potentiellen Käufer, der CoBa sammelt, es nur interessanter macht)
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