holliman: #103 "...Meiner Meinung nach werden noch so viele ADVA Aktien gehalten, weil man eine "offizielle" Bewertung von 17,x € hat, eine Art Dividende von 0,5x € pro Jahr erhält und weil die Anzahl frei gehandelter ADVA Aktien verknappt ist..." ============================'
Also mit dem Wort "offizielle" Bewertung wäre ich etwas vorsichtiger, da längst nicht jeder ADVA Aktionär Anspruch auf die 17,21 stellen kann. Neue Käufer schon garnicht. Das Angebot von Adtran war befristet an Aktionäre die zu der Zeit ADVA Aktien gehalten haben (bis 2 Monate nach HRG Eintrag) und wer es nicht angenommen hat, der kann nur auf die jährliche Ausgleichszahlung hoffen. Auch wer nach dem Angebotsende noch ADVA Aktien weiter kauft, bekommt keine sicheres Angebot mehr vor Adtran. Es kann also theoretisch auch Kurse unter 17,21 geben ( wo dann nurnoch die Alt-Aktionäre, die das Angebot rechtzeitig angenommen haben, einen "Airbag" besitzen) . Wäre die Frage wieviele der noch übriggebliebenen ADVA Aktionäre das Angebot eigentlich nicht angenommen haben. ADVA Optical Networking SE: Barabfindung und Ausgleich im Bundesanzeiger bekannt gemacht - 24. Januar 2023 https://www.spruchverfahren-direkt.de/?p=3271 "...In dem Vertrag hat sich die ADTRAN Holdings verpflichtet, auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der ADVA dessen auf den Inhaber lautende Stückaktien der ADVA mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 17,21 je ADVA-Aktie (‘Abfindung’) zu erwerben (‘Abfindungsangebot’). ....Tages, an dem der Vertrag durch Eintragung in das Handelsregister wirksam geworden ......Die Verpflichtung der ADTRAN Holdings zum Erwerb der ADVA-Aktien ist befristet. Die Annahmefrist für das Abfindungsangebot endet vertragsgemäß zwei (2) Monate nach dem Tag, an dem die Eintragung des Bestehens des Vertrags im Handelsregister der ADVA nach § 10 HGB bekannt gemacht worden ist. ...Diejenigen außenstehenden Aktionäre der ADVA, die das Abfindungsangebot nicht annehmen, bleiben Aktionäre der ADVA.Die ADTRAN Holdings hat sich verpflichtet, den außenstehenden Aktionären der ADVA für die Dauer des Vertrages als angemessenen Ausgleich eine jährliche Barausgleichszahlung (‘Ausgleich’) zu zahlen. Der Ausgleich beträgt für jedes volle Geschäftsjahr der ADVA für jede ADVA-Aktie brutto EUR 0,59 (‘Bruttoausgleichsbetrag’), abzüglich eines etwaigen Betrages für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag..."
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