25.10.2023 / 18:22 HelloFresh SE kündigt Rückkauf von Aktien und eines Teils der begebenen Wandelschuldverschreibungen mit einem Volumen von zusammen bis zu EUR 150 Millionen an.
Berlin, 25. Oktober 2023. Der Vorstand der HelloFresh SE (die „Gesellschaft“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, einen Rückkauf von Aktien der Gesellschaft und, voraussichtlich in geringerem Umfang, von im Mai 2020 begebenen Wandelschuldverschreibungen mit einem Volumen von zusammen bis zu EUR 150 Millionen (ohne Nebenkosten der Rückkäufe) durchzuführen. Der Aktienrückkauf erfolgt auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 12. Mai 2022.
Alle Rückkäufe werden über Banken abgewickelt. Die Aktienrückkäufe sollen nach einem bestimmten Programm erfolgen, das darauf abzielt, eine größere Anzahl von Aktien auf niedrigeren Kursniveaus, eine geringere Anzahl von Aktien auf höheren Kursniveaus und keine Aktien über einem bestimmten Kursniveau zu kaufen; in keinem Fall werden mehr als 15 Millionen Aktien zurückgekauft. Etwaige Rückkäufe von Wandelschuldverschreibungen sollen in kleinen Beträgen auf opportunistischer Basis in Abhängigkeit von der Kursentwicklung erfolgen und sind auf Wandelschuldverschreibungen mit einem Nominalbetrag von insgesamt maximal EUR 50 Millionen (d. h. auf 500 Wandelschuldverschreibungen) begrenzt. Folglich kann es dazu kommen, dass die Gesellschaft nicht die vollen EUR 150 Millionen für Rückkäufe verwenden wird. Der Zweck des Aktienrückkaufs besteht darin, die zurückgekauften Aktien einzuziehen und damit das Grundkapital der Gesellschaft herabzusetzen oder sie zur Erfüllung von Verpflichtungen aus den Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen der Gesellschaft zu verwenden. Ein Rückkauf von Wandelschuldverschreibungen würde die Kapitalstruktur der Gesellschaft weiter verbessern; sofern vorhanden, würden zurückgekaufte Wandelschuldverschreibungen eingezogen.
Das Rückkaufprogramm wird frühestens am 26. Oktober 2023 beginnen und spätestens am 31. Dezember 2024 enden.
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, den Rückkauf ihrer Aktien und/oder den Rückkauf der Wandelschuldverschreibungen jederzeit zu ändern oder zu beenden.
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