Die Bafin warnt regelmäßig vor Betrugsversuchen mit Pennystocks. (©dpa)
Sie heißen Swingplane Ventures, World Moto oder TagLikeMe: Immer häufiger versuchen Betrüger die Kurse von Pennystocks künstlich nach oben zu treiben. Vorher empfehlen die Zocker nichtsahnenden Anlegern mit Spam-Mails den Kauf der Ramschaktien. Wer den Betrügern auf den Leim geht, verliert viel Geld.
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Viele Investoren kennen das: Auf einmal kommt ein mysteriöses Fax oder eine Spam-Mail, die beinahe Wundersames verspricht. „Aktie X - über 1000 Prozent Wertsteigerung in nur wenigen Tagen!“ oder „Die Anlagechance Ihres Lebens!“ lässt sich dort häufig so oder so ähnlich lesen. Was sich verlockend anhört, ist eine gefährliche und weit verbreitete Betrugsmasche.
„Die häufigsten Fälle von Marktmanipulation betreffen die Variante des sogenannten „Scalping“, bei dem gezielte Werbekampagnen dazu dienen, den Akteuren den gewinnbringenden Abverkauf der eigenen Bestände an Aktien einer Gesellschaft zu ermöglichen“, erklärt Dominika Kula von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) im Gespräch mit Finanzen100.
Das „Scalping“ folgt einem einfachen Prinzip: Die Betrüger empfehlen ein - auch von ihnen gehaltenes - Pennystock über Börsenbriefe, Werbeanrufe, Spam-Mails und -Faxe zum Kauf empfohlen. „Einziger Zweck solcher Aktien-Spams ist es, Anleger zum Kauf zu verleiten, damit die Absender von steigenden Börsenpreisen profitieren können“, sagt Kula und empfiehlt das sofortige Löschen der Mails. Gutgläubige Anleger springen jedoch häufig darauf an und treiben den Kurs nach oben. Die Initiatoren der Kampagne verkaufen ihre Aktien rechtzeitig und nehmen teilweise deutliche Gewinne mit. Ihre Opfer hingegen werden die Titel nur noch mit Verlusten los, nachdem die Mini-Blase geplatzt ist.
TagLikeMe Die Bafin warnte im Oktober vor den Kaufempfehlungen der TagLikeMe-Aktie. Der Chart zeigt den typischen Kursverlauf bei einer funktionierenden „Scalping“-Kampagne: Auf den steilen Anstieg folgt der tiefe Fall.
Stets im Visier der Betrüger: Aktien, deren Wert sich im niedrigen Cent-Bereich bewegt. Hier sind allenfalls in geringem Umfang Umsätze zu verzeichnen, so dass schon eine vergleichsweise geringe Nachfrage den Kurs spürbar anschiebt. Teilweise handelt es sich um die Titel von unbekannten Unternehmen, die entweder in ernsthaften Schwierigkeiten stecken oder bereits Insolvenz anmelden mussten. Umsätze oder eine operative Tätigkeit sind häufig nicht vorhanden. Ebenfalls beliebt: Aktien aus wenig regulierten Märkten. Kanadische Minen- und Exploreraktien waren zeitweise ein beliebtes Ziel der Pennystock-Abzocker.
Noch perfider, aber weniger verbreitet ist folgender Ansatz: Die Hintermänner übernehmen die Mehrheit an einem Unternehmen, das in der Vergangenheit in Insolvenz anmelden musste. Anschließend ändern sie den Namen, damit nichts mehr auf die alte Gesellschaft hindeutet. Diese funktioniert nur noch als börsennotierte Hülle. Zudem hübschen sie die Bilanz mit einigen Vermögenswerten auf, um die Maskerade perfekt zu machen. Der eigentlich kriminelle Teil erfolgt dann mit dem bekannten „Marketing“ der vermeintlichen Anlagechance.
Bei beiden Betrugsvarianten wird deutlich, dass Profis am Werk sind. Dominika Kula kann dies bestätigen: „Bei den Falluntersuchungen trat oft zutage, dass Tätergruppen quasi gewerbsmäßig die 'Scalping'-Masche verfolgen und dabei verschiedene Aktienwerte nacheinander bewerben und an unbedarfte Anleger abverkaufen. Dabei wird gezielt und planmäßig vorgegangen, in arbeitsteiliger Vorgehensweise werden zum einen die Abverkäufe wie auch die Werbekampagnen organisiert.“
Betrugsfälle nehmen zu
Das Geschäft scheint sich trotz aller Warnhinweise nach wie vor zu lohnen, zumal die Manipulation der Kurse an sich nicht schwer und mit einem recht geringen Kapitaleinsatz zu bewerkstelligen ist. Nach Angaben der Bafin hat gerade das „Scalping“ in den letzten Jahren zugenommen: „Sie machen einen Großteil der Untersuchungen der BaFin aus, die stetig ansteigen. So lag die Gesamtzahl der Untersuchungen 2011 noch bei 166 Fällen. 2012 untersuchte die BaFin bereits 250 Fälle von Marktmanipulation.“
Oftmals erhält die Aufsichtsbehörde Hinweise von Banken oder Händlern. Erhärten sich die Verdachtsfälle, zeigt die Bafin diese bei der zuständigen Staatsanwaltschaft an. Der konkrete Nachweis einer Straftat ist jedoch schwer, zumal große Mengen von Daten ausgewertet werden müssen.
Ärger mit der Justiz bekommt aber nicht nur, wer gezielt falsche Informationen über ein Unternehmen in Umlauf bringt. Das Wertpapierhandelsgesetz untersagt auch, Geschäfte zu tätigen oder Kauf- oder Verkaufsaufträge zu erteilen, die falsche oder irreführende Signale für das Angebot, die Nachfrage oder den Börsen- oder Marktpreis von Finanzinstrumenten geben. Wer erwischt wird, muss mit bis zu fünf Jahren Haft oder einer Geldstrafe rechnen.
Swingplane Ventures Auch die Aktie von Swingplane Ventures geriet ins Visier der Betrüger. Noch Anfang Februar warnte die Bafin vor Spam-Mails, die die Titel zum Kauf empfahlen.
Und wie können sich Anleger schützen? Bei ungefragt zugstellten, reißerischen Anlagetipps sollten stets die Alarmglocken läuten - besonders, wenn Zeitdruck aufgebaut wird. Kula rät: „Anleger sollten auf keinen Fall überstürzt auf einen solchen Tipp eingehen, sondern die Empfehlung kritisch daraufhin überprüfen, welche Fakten auf den Tisch gelegt werden.“
In vielen Fällen helfe bereits eine kritische Internetrecherche. „Sind überprüfbare Tatsachen genannt und ist die Empfehlung stichhaltig begründet worden? Gibt es andere - nachweislich seriöse - Quellen, die etwas zu dem Wertpapier sagen? Ist es schwer an sachliche Informationen zu gelangen, sollten Anleger besser die Finger von dem Investment lassen“, erklärt Kula. Auch der Besuch der Bafin-Website kann helfen: Die Behörde warnt dort regelmäßig vor betrügerischen Werbemails.
Von Nils Dietrich
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