Zitat "Die Summe der Dividenden, die du steuerfrei erhalten hast, musst du in jedem Fall (nach-) versteuern, ebenso die Kursgewinne deiner Transaktionen zum Zeitpunkt deines Verkaufs. Ausgenommen davon sind lediglich die Dividenden und Kursgewinne, die du vor 2009 erzielt hast. Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken. Gruß Mindblog "
Stimmt so nicht.
Unterschied ist, ob man die Aktien vor, oder nach dem 01.01.2009 gekauft hat.
Fall 1 Kauf vor dem 01.01.2009
Kursgewinne steuerfrei - gilt so lange, wie die aktuelle Gesetzeslage nicht verändert wird. Also auch für Kursgewinne die erst nach dem 01.01.2009 entstanden sind.
Dividende steuerfrei - solange das gesetzl. Einlagenkonto noch nicht leer war (vgl. Post DHLer2020). Da das nun leer ist und auch (wahrscheinlich) leer bleibt, ist die Div. nicht mehr steuerfrei - für alle! - und jeder zahlt "seine" KAP-St. (oberhalb des Freibetrages von 801 Euro/Jahr). Ich habe meine Postaktien vor dem 01.01.2009 gekauft und im letzten Jahr auf den nicht mehr steuerfreien Teil KAP gezahlt. Bis dahin war das nicht so und mein rechnerischer Anschaffungskurs ist immer noch der damalige Kaufkurs. Bei anderen Altaktien habe ich "schon immer" KAP-St. auf die Dividenden gezahlt. Bei der Pos ist das eben seit letztem Jahr nun auch so.
Fall 2 Kauf nach dem 01.01.2009
Kursgewinne nicht mehr steuerfrei - KAP-St. wird bei Verkauf fällig.
Dividende steuerfrei hieß hier lediglich: Die KAP-St. wurde auf den Zeitpunkt des Verkaufs verschoben. Indem das Finanzamt die erhaltene Steuer vom Kaufpreis abzieht. Rechnerisch entsteht dadurch ein höherer Gewinn beim Verkauf und damit mehr KAP-St. Man erhielt also zunächst die komplette Div. Muß(te) dann aber beim Verkauf mehr KAP-St. zahlen. Wer's nicht glaubt - einfach mal ausprobieren und die Post-Aktien verkaufen.
Wenn die Summe der steuerfrei(!) erhaltenen Dividenden höher als der Einkaufskurs sind, dann ist das für Olaf und seine Freunde kein Problem. Man hat dann laut Finanzamt nur einen negativen Anschaffungspreis. D.h. man zahlt beim Verkauf KAP-St. auf "mehr als den" Verkaufspreis.
Einfaches Rechenbeispiel mit fiktiven Zahlen. Kaufkurs der Aktie : 100 Euro
Summe aller steuerfreien Div. 150 Euro
Verkaufskurs 200 Euro.
Das Finanzamt rechnet: Anschaffungspreis: -50 Euro (100 - 150)
zu versteuernder Aktiengewinn als Differenz aus Verkauf - Kauf: 200 - (-50) = 250 Euro
darauf KAP (plus Soli plus ggf. Kirche) von ~30% = 75 Euro.
Einnahme nach Verkauf (netto) = 125 Euro.
Für den Interessierten eine kleine Rechenaufgabe: Ab wann muß man beim Verkauf noch Geld an Olafs Freunde bezahlen?? (Spoiler: Wenn die Summe aller Dividenden abzgl. des Kaufkurses mehr als das 2,33-fache des Verkaufskurses umfaßt. Im obigen Zahlenbeispiel also Summe aller steuerfreien Div. = 567 Euro. - Gerechnet mit KAP-St. von 30%).
Und wer's "nicht glauben mag" - einfach mal ausprobieren. Das Finanzamt bzw. die Bank macht das dann schon :-).
|