„Fußball bereit für eine Verfassungsklage"
Streit um staatliches Wettmonopol Von Roland Zorn, Neu-Isenburg
So bissig in aller Öffentlichkeit, so zupackend kannte man Wilfried Straub, den langjährigen Ligadirektor des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und Vorsitzenden der Geschäftsführung der Deutschen Fußball-Liga (DFL), noch gar nicht. Der auch mit 67 Jahren noch umtriebige Hesse erfüllt seine Aufgabe als Wettbeauftragter der beiden Spitzenorganisationen des Fußballs mit einer kämpferischen Leidenschaft, die Straub früher nur hinter verschlossenen Türen gelegentlich offenbarte. Worum es dem Fußballfachmann und seinen Auftraggebern geht, ist die Aufhebung des staatlichen, von fast allen Bundesländern reklamierten Wettmonopols. Auf eine zunächst vierjährige Verlängerung dieses Anspruchs in Form eines neuen Staatsvertrages haben sich mit Ausnahme von Schleswig-Holstein 15 der 16 Länderregierungschefs geeinigt. Der Kontrakt, den ein von DFB und DFL in Auftrag gegebenes Gutachten als Verstoß gegen Grundrechte und Europarecht sowie gegen andere elementare Rechte brandmarkt, soll vorbehaltlich der Zustimmung der Länderparlamente zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Dagegen laufen die Interessenvertretungen des Fußballs Sturm. Private Wettfirmen würden „plattgemacht“
Interessenvertreter des Fußballs: Wilfried Straub Frontmann Straub, assistiert vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), fordert ein konzessioniertes Modell mit einem staatlichen und mehreren privaten Anbietern und nannte den vorliegenden Staatsvertrag eine „rechtsstaatlich untragbare Unrechtsverordnung“, mit der die privaten Wettfirmen vom Markt gedrängt und „plattgemacht“ würden. Starker Tobak und passend zur Raucher-Lounge eines Neu-Isenburger Hotels, in dem die beiden von DFB und DFL gutachterlich beauftragten Rechtsprofessoren Rupert Scholz und Clemens Weidemann Straubs Sicht juristisch flankierten.
Die Karlsruher Richter hatten das staatliche Wettmonopol in einem Urteil vom März 2006 in der damaligen Form für nicht vereinbar mit dem Grundgesetz gehalten, andererseits die Tür für eine entschiedene Fortschreibung dieses Zustands geöffnet, falls bei einem bis zum 31. Dezember dieses Jahres neu zu gestaltenden Staatsvertrag der Gefahr der Spielsucht durch drastisch eingeschränkte Werbung begegnet werde. Die Richter hatten in ihrem Urteil aber auch Raum für eine Liberalisierung des Wettmarkts und damit das Existenzrecht privater Anbieter in Deutschland gelassen. „Politisch unverantwortlich“
An diesem Punkt haken Straub, die Gutachter und Andreas Eichler, der Wettbeauftragte des DOSB, ein. So machte sich der ehemalige Verteidigungsminister Scholz für die gesetzlich fest verankerte Einführung des „dualen Systems“ aus privaten und staatlichen Wettanbietern stark, die beide einer „Glücksspiel- und Wettaufsicht“ unterliegen müssten. Was die Ministerpräsidenten der Länder in dem neuen Staatsvertrag festgeschrieben hätten, sei „verfassungsrechtlich nicht haltbar und politisch unverantwortlich“. In einer Zeit grenzübergreifender Internetwetten und einer europäischen Rechtsprechung, die dem deutschen Ländermodell zuwiderlaufe, drohe diesem Entwurf ein Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht.
Den Weg dorthin will der Fußball notfalls mit einer Verfassungsklage gehen, wie Straub für den „Tag X“ ankündigte, wenn „keine hinreichende Lösung gefunden“ werde. Sollte in Karlsruhe der novellierte Staatsvertrag scheitern, dann, sagen Straub und Scholz unisono, „gibt es keinen Toto mehr“. Kläger gegen das von 15 Ländern gefundene staatsmonopolistische Modell gebe es nach Ansicht von Weidemann genügend. Schließlich umfasst der Vertrag Lotterien, Wetten, Spielbanken und sonstige Glücksspiele, die Ländersache sein sollen.
Klubs wie Werder sehen Vermögensrechte gefährdet Betroffen davon wären - und sind es jetzt schon - zum Beispiel Vereine wie der Bundesligaklub Werder Bremen, der mit dem privaten Anbieter Bwin eine Partnerschaft eingegangen ist und seine Vermögensrechte ebenso bedroht sieht wie DFB und DFL den Schutz ihrer Terminlisten, die die Grundlage der Sportwetten in Deutschland bildeten. „Die Uhr läuft ab für die Politik“, hob Scholz hervor, „es ist nicht mehr fünf vor, sondern schon zehn nach zwölf.“
Zur Lösung der vertrackten Frage schlug Straub vor, einen Staatsvertrag unter Einschluss privater Anbieter für Sportwetten abzuschließen und einen weiteren unter staatlichem Monopol für reine Glücksspiele wie das Lotto, von dessen Abgaben der Breitensport im DOSB seit je profitiert. Der DOSB wird deshalb eine Machbarkeitsstudie zur rechtlichen Abgrenzung der aufgrund von Informationen getätigten Sportwetten von den auf dem Prinzip Zufall basierenden übrigen Glücksspielen in Auftrag geben, wie Eichler ankündigte. Die Grundforderung des DOSB müsse sowieso erhalten bleiben: „Wir wollen die gleichen Mittel wie bisher.“
Da beeilte sich auch Straub, noch einmal dem Vorurteil entgegenzutreten, der Fußball strebe eine rein profitorientierte Lösung in der Wettanbieterfrage an: „Der Fußball hat nie daran gedacht, die Solidargemeinschaft - mit den daran gekoppelten Zweckabgaben zur Förderung des Sports - mit den anderen Verbänden zu verlassen. Wir wollen den deutschen Totoblock nicht ausschalten, sondern wettbewerbsfähig machen.“ Andernfalls würde das, was in Deutschland erwirtschaftet wird, gegen uns investiert.“ „Dann“, formulierte Straub seine Horrorvorstellung, „forsten wir mit unserem deutschen Geld den FC Barcelona auf, damit sie den FC Bayern oder Schalke 04 aus dem Europapokal rauswerfen.“ Text: F.A.Z., 28.02.2007, Nr. 50 / Seite 32 Bildmaterial: picture-alliance/ dpa/dpaweb, REUTERS
Artikel erschienen am 28.02.2007
http://www.faz.net/s/...C5D9E0BE3CDB30B1218~ATpl~Ecommon~Scontent.htm
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