Das schöne an der WHOA ist, dass es sich nicht um ein Insolvenzverfahren, sondern um ein Sanierungsverfahren handelt. Bei den aktuellen Schulden und dem - uns als einzig mögliche Lösung - angebotene Enteignungskonzept zeigt ja auch nicht auf, wie die Schulden verschwinden sollten, wird es wohl auch unmöglich bleiben die Schulden zu bedienen.
Also wird das WHOA wohl genehmigt und dann mit drastischen Folgen für die Gläubiger ausgehen. Danke Red Wood für das Posten der WHOA Regularien. Es sollte jetzt jedem hier klar sein, dass die Gläubiger sich ein Ei auf der Verpfändung braten können. Sobald das WHOA gestartet ist, haben sie keinen Zugriff auf die Assets mehr und müssen geduldig warten wieviel das WHOA ihnen zuspricht. Und nochmal zur Klarstellung: Bis zum 30.06.2023 haben sie auch mit Pfandrecht keinerlei Zugriff auf die Assets. Erst wenn die Fälligkeit eintritt, also am 01.07.2023, könnten sie sich an den verpfändeten Assets bedienen.
Mit Ablehnung der Enteignung am 16.03.2023 hat Steinhoff nur noch 2 Wochen, eine Alternative zu verhandeln, da sie ja sonst definitiv wissen, am 01.07.2023 insolvent bzw. zahlungsunfähig zu sein. Das muss Steinhoff dann melden und entweder Insolvenzantrag stellen oder einen WHOA beantragen.
Die Gläubiger haben jetzt schon die Schweissperlen auf der Stirn. Das einzige was nicht passieren darf, ist ein Votum für die Enteignung. Dagegen hätten wir dann kaum noch Rechtsmittel, da wir es ja mehrheitlich toll finden, enteignet zu werden.
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