Details sind in einem sog. (Oder so àhnlich) "Beherrschungvertrag," festgelegt. Das MGM einer Aktiengesellschaft kann nicht entgegen dem Sinn seiner Aktionäre handeln. Falls es da ein Risiko geben könnte, das das MGM mit seinem Handeln gegen die Interessen seiner Aktionäre verstößt, müssen die Aktionäre gefragt werden.
Theoretisch könnte der Mehrheitseigner auch zum Nachteil der Minderheitseigner maßnahmen durchsetzen. Die Details dazu sollten im beherrschungsvertrag geregelt sein. Es gibt hierzu auch umfangreiche Vorschriften um auch die Interessen von Minderheitseigner zu schützen.
Das wahrscheinlichste ist, das jeder Eigner anhand seines Anteils am Gewinn beteiligt wird.
Ich sehe das als für mich unproblematisch an. Nach 3 Jahren warten, Enttäuschung, Inkompetenz und dem übertragen von assets auf PRG sind mir die 70% Gewinnanteil an PRG ehrlich gesagt zu wenig und ich würde mir eine Sonderauszahlung wünschen, um eben den Übertrag der assets sowie die 25% verwàsserung an der Mine auszugleichen.
Das wichtigste. Das MJS MGM endlich kommuniziert wie wir am Erfolg der letzen 3 Jahre, vom IPO und in Zukunft vom Erfolg der Gruppe profitieren werden. 3 1/2 Monate später und es gibt immernoch keine Aussage dazu. Es ist für mich völlig unbegreiflich wie das vom MGM als gerechtfertigt und gute Arbeit gesehen werden kann.
Grüße Richard
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