mit solchen Aussagen wäre ich vorsichtig :
"Baum hat ausser einem mehr recht als schlech funktionieren Prototypen nichts. "
Üble Nachrede
Üble Nachrede ist ein Spezialfall der Beleidigung (§ 185 StGB). Sie besteht dann, wenn jemand über einen anderen Menschen nachweislich unwahre Tatsachen behauptet, die diesen verächtlich machen und in der öffentlichen Meinung herabwürdigen. Wer wegen übler Nachrede verurteilt wird, muss nach § 186 StGB mit Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen.
Verleumdung
Noch höher sind die Strafen bei Verleumdung (§ 187 StGB: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren). Denn wer jemanden verleumdet, behauptet nicht nur gegenüber Dritten die Unwahrheit. Er weiß auch, dass er lügt!
Verdeutlichen wir das am Beispiel mit dem bereits zitierten Herrn A. Bei einer Verleumdung, bezichtigt der Kunde Herrn A. nur deshalb der „absoluten Unfähigkeit“, weil er Herrn A. privat kennt und nicht leiden kann. Von seinen beruflichen Fähigkeiten hat er gar keine Ahnung.
In der Praxis ist die Unterscheidung allerdings oft gar nicht so einfach und insbesondere bei Verleumdung steht man vor dem Problem, dass Sie vor Gericht nicht nur darlegen müssen, dass die Vorwürfe unwahr sind, sondern auch, dass sie mit Vorsatz geäußert wurden.
Üble Nachrede oder Verleumdung bestehen übrigens nicht nur dann, wenn jemand selbst strafbare Dinge behauptet (sich also damit identifiziert). Auch das Verbreiten und Zitieren solcher Behauptungen ist strafbar. Darunter fällt also auch virtueller Klatsch und Tratsch
mal schauen , denke werden sich ein paar finden um rechtliche Schritte einzuleiten .
Denke es muss echt mal ein Exemple gemacht werden !
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