Staatsterrorismus beschreibt Gewaltakte, die von einem Staat gegen seine eigenen Bürger oder die Bürger eines anderen Staates verübt werden, um politische Ziele zu erreichen. Im Gegensatz dazu steht der staatlich geförderte Terrorismus, bei dem ein nichtstaatlicher Akteur unter staatlicher Schirmherrschaft einen Terroranschlag verübt.
Erläuterung:
Definition:
Staatsterrorismus umfasst Gewalttaten, die von staatlichen Akteuren oder mit staatlicher Unterstützung ausgeübt werden, um politisch zu beeinflussen oder zu unterdrücken.
Ziele:
Die Ziele von Staatsterrorismus können die Unterdrückung von Opposition, die Einschüchterung der Bevölkerung oder die Einflussnahme auf andere Staaten umfassen.
Beispiele:
Beispiele für Staatsterrorismus sind politische Verfolgungen, Folter, staatliche Mordkommandos oder die Verwendung von Gewalt, um oppositionelle Bewegungen zu unterdrücken.
Unterscheidung:
Im Gegensatz zum staatlich geförderten Terrorismus, bei dem ein nichtstaatlicher Akteur mit staatlicher Unterstützung handelt, ist Staatsterrorismus ein direkter Einsatz von staatlichen Mitteln zur Ausübung von Gewalt.
Rechtsstaatliche Grundlagen:
Bei Staatsterrorismus werden oft rechtsstaatliche Grundlagen des Staates verletzt, wie das Recht auf Leben, persönliche Freiheit und Schutz vor staatlicher Gewalt.
Bundesamt für Verfassungsschutz - Glossar - Staatsterrorismus
Staatsterrorismus ist der im Auftrag einer fremden Macht – meist durch den Nachrichtendienst – ausgeübte oder gesteuerte Terrorism...
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Staatsterror - Wikipedia
Polizeistaat. Allgemeiner gefasst werden als Staatsterror auch Formen des Polizeistaates bezeichnet, die keine rechtsstaatliche Gr...
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Staatsterrorismus – Wikipedia
Übersetzt — Staatsterrorismus ist der Terrorismus, den ein Staat gegen seine eigenen Bürger oder die Bürger eines anderen Staates ver...