Da die Gläubigerversammlung am 28.11.2012 (Amtsgericht Ulm) ist, wird der Kurs wahrscheinlich bis dahin erheblichen Schwankungen ausgesetzt sein. Vorher erwarte ich keine Insolvenzaufhebung. Termin ist auf www. insolvenzbekanntmachungen.de nachzusehen. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf Grundlage eines Berichts der Schuldnerin und der Stellungnahme des Sachwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Mittwoch, den 28.11.2012, 11.00 Uhr, im Gebäude des Landgerichts Ulm, Olgastraße 106, 89073 Ulm, Seminarraum, Dachgeschoss . Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Wahl eines anderen Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO)
- die Beibehaltung/Besetzung des Gläubigerausschusses (§§ 270 Abs. 1 S.2, 68 InsO)
- Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 Abs. 1 Nr. 1 InsO) und ggf. Wahl
eines Insolvenzverwalters - die Hinterlegungsstelle (§§ 270 Abs. 1 S. 2, 149 InsO)
- die Rechnungslegung der Schuldnerin (§§ 281 Abs. 3, 66 Abs. 3 InsO)
- Antrag auf Anordnung des Insolvenzgerichts, dass bestimmte Rechtsgeschäfte
der Schuldnerin nur mit Zustimmung des Sachwalters wirksam sind (§ 277 Abs. 1 InsO) - den Fortgang des Verfahrens (§§ 270 Abs. 1 S. 2, 157 InsO)
- Auftrag zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans an den Sachwalter oder an
die Schuldnerin (§ 284 InsO) - besonders bedeutsame Angelegenheiten einschließlich Betriebsveräußerung an besonders
Interessierte (§§ 270 Abs. 1 S.2, 160, 162 InsO), soweit kein Gläubigerausschuss bestellt ist
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