Probelauf für eID [30.8.2010] Schon vor seiner Einführung wurde der neue Personalausweis (nPA) mit einem Preis geehrt. Auch wenn die Akzeptanz des neuen Personalausweises (nPA) durch die Bürger sowie der künftige Aufwand für Kommunen sowohl personell als auch finanziell noch diskutiert werden: Einen ersten Preis hat der nPA schon erhalten. Im Mai dieses Jahres wurde er mit dem European Identity Award als bestes Projekt in der Kategorie E-Government geehrt. Damit hat er bereits vor seiner Einführung eine Auszeichnung erhalten, mit der das innovative und technisch durchdachte Konzept gewürdigt wurde. In der Begründung der Analystengruppe Kuppinger Cole, die den Preis vergab, heißt es, „dass gerade der elektronische Identitätsnachweis mit dem neuen Personalausweis erhebliche Bedeutung als Instrument für die starke Authentifizierung von Endanwendern erlangen wird.“ Wer die Möglichkeiten in der Online-Welt nutzen möchte, braucht ein Kartenlesegerät, das er an den heimischen Computer anschließen muss. Lesegeräte stehen in drei Ausführungen zur Verfügung: Basis, Standard und Komfort. Zur Einführung des nPA soll die Basisversion zusammen mit Informationen zur Nutzung von Chipkarten und weiteren Bestandteilen wie etwa Antiviren-Software an die Bürger verteilt werden. Dies geschieht im Rahmen des IT-Investitionsprogramms des Bundes, der hierfür Mittel in Höhe von 24 Millionen Euro zur Verfügung stellt. Die Basis-Lesegeräte stehen jedoch nach einem Bericht des ARD-Magazins Plusminus in der Kritik. Gemeinsam mit dem Chaos Computer Club (CCC) waren Testversionen dieser Geräte geprüft worden. Experten konnten dabei geheime Daten abfangen, inklusive der PIN. Grund hierfür: Die Basis-Lesegeräte verfügen weder über ein eigenes Display noch über eine Tastatur für die Eingabe der PIN. Diese muss über die Computer-Tastatur eingegeben werden. Enthält der PC Schad-Software, ist es möglich die PIN abzufischen, erläuterte der Chaos Computer Club dem Radiosender MDR INFO. Die Beweislast für Missbrauch liege damit beim Bürger. Gegenüber der ARD sagte Constanze Kurz vom CCC: „Unter Sicherheitsgesichtspunkten ist die Ausgabe dieser billigen Basis-Lesegeräte nicht akzeptabel.“ Bundesinnenminister Thomas de Maizière hingegen sieht aktuell keinen Handlungsbedarf: „Wir arbeiten gerne an besseren Lesegeräten. Aber der Start für die Sicherheit ist so gut wie bisher nirgends bei allen Rechtsgeschäften im Internet. Darauf muss ich bestehen.“ Laut MDR INFO hat auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Kritik zurückgewiesen. Es sei unmöglich, dass sich Betrüger in den Übertragungsvorgang einschalteten. Das Abfangen der PIN nutze ohne den dazugehörigen Ausweis nichts. ... ... ... Akzeptanz auf allen Seiten? Insgesamt werden Kommunen von den neuen Möglichkeiten der elektronischen Identifizierung profitieren. Der Wegfall langer Wege- und Wartezeiten wird die Effizienz kommunaler Dienstleistungen erhöhen. Davon geht zumindest das Unternehmen OpenLimit aus. Zudem präsentiere sich die öffentliche Verwaltung künftig als offen gegenüber dem Einsatz neuer Technologien, was sich positiv auf das Image der Behörden auswirken werde. Die elektronische Identifizierung lege darüber hinaus einen Grundstein für neue Formen der E-Partizipation und E-Collaboration. Für die verbleibenden Wochen ist es sehr wichtig, dass auf allen Seiten Akzeptanz geschaffen wird. Hier sind zum einen die kommunikativen Maßnahmen des Bundes gefragt, welche die Möglichkeiten und Potenziale des neuen Ausweises aufzeigen sollen. Auch spielt die Ansprache der Mitarbeiter der Meldebehörden, welche die Antragsteller über den nPA informieren und ihn ausgeben, eine bedeutende Rolle. Als Multiplikatoren werden sie entscheidenden Einfluss auf das Vertrauen der Bürger haben. Laut OpenLimit ist außerdem die Wirtschaft gefragt. Denn sie kann ihre Online-Dienstleistungen und -Geschäftsprozesse an die neuen Möglichkeiten anpassen, Anwendungen für die neuen Funktionen schaffen und auf diese Weise erheblich zur Akzeptanz auf Kunden- beziehungsweise Bürgerseite beitragen. Ein Tipp für diejenigen, die den neuen Personalausweis im Scheckkartenformat kritisch bewerten: vor dem 1. November einen neuen „alten“ Ausweis beantragen. Dieser ist zehn Jahre gültig. (cs) Hier der Link zum gesamten Artikel vom 30.08.2010 http://www.kommune21.de/meldung_10725
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