für einige wird es bestimmt interessant sein dies genauer durchzulesen und dachte mir dieses 1:1 direkt hier zu plazieren, da mir dies doch relevant erscheint - danke auf diesem wege nebenbei noch dem verfasser MMausk:
Da meines Erachtens hier sowie bei den Nachbarn wieder die bekannten Hütchenspieler versuchen, ihr Unwesen zu treiben nochmals die zur Kursmanipulation dazugehörenden Fakten. Nicht, dass am Ende noch jemand behauptet, er habe gar nicht gewusst, dass das illegal ist. Schliesslich will der Gesetzgeber ja vor betrügerischen Handlungen schützen:
"(...) unter Kursmanipulationen alle Praktiken zu verstehen, die einen Preis herbeiführen, der nicht demjenigen entspricht, der bei einem unbeeinflußten Spiel der Marktkräfte erzielt worden wäre. (...) Im Unterschied zum Spekulanten führt der Manipulator die Preisänderung, aus der er Gewinne ziehen möchte, selbst herbei. (...) Zu den klassischen Manipulationstechniken gehört (...) das Verbreiten falscher oder zumindest irreführender Nachrichten oder Gerüchte. (...) Gerade das Internet eignet sich für Manipulatoren: Sie können hier einerseits schnell, anonym und ohne großen Aufwand Falschmeldungen verbreiten und einem großen Publikum, das dieses Medium zunehmend zur schnellen, bequemen und kostengünstigen Information nutzt, zuführen." Quelle: http://www.jura.uni-frankfurt.de/43029974/paper84.pdf
Der Tatbestand der Kursmanipulation wäre hiermit allgemeinverständlich und durch eine wissenschaftliche Abhandlung über das Thema definiert.
Und was hält der Gesetzgeber von Kursmanipulationen?
§ 20a WpHG sagt:
"Verbot der Marktmanipulation.(1) Es ist verboten,
1. unrichtige oder irreführende Angaben über Umstände zu machen, die für die Bewertung eines Finanzinstruments erheblich sind, (...)" Quelle: http://dejure.org/gesetze/WpHG/20a.html
Nun zur rechtlichen Konsequenz, welche für Pusher / Basher vorgesehen ist:
§ 39 WpHG regelt:
"Bußgeldvorschriften.(1) Ordnungswidrig handelt, wer (...)
2. entgegen § 20a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, auch in Verbindung mit Abs. 4, oder einer Rechtsverordnung nach Absatz 5 Satz 1 Nr. 3, eine Täuschungshandlung vornimmt, (...)" Quelle: http://dejure.org/gesetze/WpHG/39.html
Und § 38 WpHG sagt:
"Strafvorschriften.(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer (...) (2) eine in § 39 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 oder Abs. 2 Nr. 11 bezeichnete vorsätzliche Handlung begeht (...)" Quelle: http://dejure.org/gesetze/WpHG/38.html
Nun haben wir bei Sunwin schon über viele Jahre User hier im Forum, welche bezichtigt werden, einseitige und irreführende Beiträge zu verfassen. Die aktuelle Generation hat vllt etwas gelernt: man traut sich immerhin nicht mehr, dreist Lügen zu verbreiten (Mal abgesehen davon, dass man morgen short gehen wird. Dazu hätte ich doch gerne mal die Information, wie und wo das pantha23 umsetzen will). Man sagt einfach nur noch blahblah alles Mist. Vllt sind unsere Herr Schers & Co einfach auch gar nicht mehr informiert und können drum auch nicht mehr von sich geben. Trotzdem, auch so kann man zum Beihilfen eines maniplulierenden Systems werden.
Dazu möchte ich noch § 27 StGb zitieren:
"Beihilfe.(1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.
(2) Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern."
Hier werden also auch all diejenigen mit einbezogen, die vllt gar nicht selbst direkt von der Manipulation profitieren. Also auch die studentische Schreibkraft eines Zuckerlobbyisten würde nicht "leer ausgehen".
Ich möchte hier niemandem etwas unterstellen. Ich will einfach mal klarstellen, dass es für potenzielle Geschädigte im Zweifelsfall auch einen Schutz vom Gesetzgeber gibt. Bei einem Investment in Sunwin muss man sich am Ende also nicht allen Machenschaften ausgeliefert sehen. Wenn's unsere Berufspessimisten tatsächlich nur gut meinen, dann vielen Dank. Und wenn's tatsächlich um Kursmanipulation geht, dann muss man sich halt bewusst sein: es ist illegal, und am Ende kann das auch massiv schief gehen.