zum einen:
es wäre reiner zufall, wenn caatosee einen eigenen (!) kassenbestand von null (!) hätte
zum anderen:
Gipfelstürmer schrieb unter #552: "in einem anderen Zusammenhang meinte Frau Strauss ... ´Liquide Mittel´ sind doch genug da"
diese aussage wäre definitiv falsch, wenn caatoosee (ohne Teraport) keinen kassenbestand hätte es wären nämlich keine mittel da !
warum?
ohne eigene liquiditätsreserve wäre für caatoosee die zuführung liquider mittel durch Teraport überlebensnotwendig auf jährliche gewinnabführungen Teraports könnte caatoosee nicht warten, auch nicht auf vorabgewinnabführungen, denn diese setzen nach § 3 Nr. 4 des beherrschungs- und gewinnabführungsvertrags mit Teraport vom 24.07.2006 permanente dividendenfähigkeit Teraports voraus caatoosee müsste also "die kuh schlachten" und sich an die hohe kapitalrücklage Teraports heranmachen
Teraport hatte zum 31.12.2008 eine kapitalrücklage iHv € 9.862.623
enthält in § 3 Nr. 3 die standardklausel: "Die Abführung von Beträgen aus der Auflösung von Gewinn- und Kapitalrücklagen ... ist ausgeschlossen"
solange der beherrschungs- und gewinnabführungsvertrag mit Teraport besteht, ist es caatoosee also nicht möglich, an die kapitalrücklage Teraports heranzukommen, das heißt: die durch die kapitalrücklage gebundenen liquiden mittel Teraports sind für eine ausschüttung an caatoosee blockiert
der beherrschungs- und gewinnabführungsvertrag läuft erst zum 31.12.2010 aus (§ 6 Nr. 2); die kündigungsfrist beträgt ein halbes jahr wichtige gründe für eine vorzeitige kündigung des beherrschungs- und gewinnabführungsvertrags (zB die veräußerung sämlicher Teraport-anteile oder die umwandlung, verschmelzung oder liquidation einer der beiden gesellschaften (§ 6 Nr. 3)) sehe ich derzeit nicht daher steht für mich fest, dass caatoosee auf einer eigenen liquiditätsreserve ("kassenbestand") sitzt !
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