1. Ein patentiertes Herstellungsverfahren und ein erworbenes Markenrecht sind zwei paar Schuhe. ;-)
2. Die Ankündigung "Sunwin also intends to seek patents in China for its A3-99 production methodology" ....wurde von Sunwin am 7.1.2013 veröffentlicht. Was genau, die Formulierung "intends to seek" heißt, kannst Du googeln. Ansonsten kannst Du weiter unten im S.H.S auch lesen (...) " "intends," "plans," "believes" and "projects") may be forward-looking and may involve estimates and uncertainties which could cause actual results...". (Quelle http://www.sunwininternational.com/press-releases/). Angesichts der Tatsache, dass mittlerweile etliche (chinesische) Hersteller, das Produkt A3-99 anbieten, und die "Ankündigung einer Prüfung, ob man da ein Patent anmelden kann", nun auch schon 2 Jahre her ist, erwarte ich da nichts mehr, aber wer weiß...?
3. Ein tatsächlich eingereichtes Patent erkennst Du gewöhnlich an der Formulierung "patent pending (..process)". Wildflavors hatte sowas z.B. mal gemeldet...und hat sicherlich auch diverse sonstige, "bestätigte" Patente.
4. Mir ging es ursprünglich ganz allgemein um das Herstellungsverfahren von Steviolglykosiden versus - "echtes" All-Natural-Stevia...und auch wenn es da für ersteres, z.B. ein sog. "wasserbasiertes" Verfahren gibt, heißt dies nicht, dass da im weiteren Verlauf des Prozesses keine Chemie eingesetzt würde. Ich habe mir diverse Patente durchgelesen...aber wenn ihr da irgendwas findet "ohne Chemie"- her damit !....(aber bitte keine Markenrechts-Suchanfrage-Links ;-)....und keine unkonkreten Beschreibungen und Einschätzungen von sonst wem, - sondern Tacheles!!!
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Ohne eine "Fachdikussion" über unterschiedliche Verfahren hier detailliert zu führen, könnte euch vllt. folgende Passage nochmals klarmachen, wo das "Problem" liegt: (...)
„Natürlicher Süßstoff“ ist Verbrauchertäuschung Steviolglycoside werden hergestellt, indem man getrocknete Steviablätter mit Wasser oder Alkohol extrahiert, die Inhaltsstoffe mit Salzen ausfällt und mit Adsorberharzen entfärbt. Danach werden sie mittels Ionenaustauscher wieder entsalzen und in Alkohol kristallisiert. Das Schweizerische Bundesamt für Gesundheit schreibt von „drastischen physikalisch/chemischen Bedingungen“ bei der Herstellung, die nicht mit einer einfachen Extraktion gleichgesetzt werden könnten. Es wertet deshalb Formulierungen wie „natürlich gesüßt“, „Natürlicher Süßstoff“ oder „Stevia-Extrakt“ für Produkte mit Steviolglycosiden als Täuschung der Verbraucher...."
http://schrotundkorn.de/news/lesen/...suessungsmittel-zugelassen.html
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