Amtsgericht Coburg, Aktenzeichen: 1 IN 258/13
Über das Vermögen der Firma Loewe AG, Industriestraße 11, 96317 Kronach
Geschäftszweig: Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von elektronischer, elektrotechnischen und mechanischen Erzeugnissen, Anlagen dieser Art und Teile derselben, insbesondere auf dem Gebiet und der Vertrieb von Programmen und Serviceleistungen auf dem Gebiet Multi Media. Das Halten und die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen einschließlich Erwerb und Verkauf solcher Beteiligungen
1. Das Insolvenzverfahren wird heute um 08:00 Uhr gemäß §§ 2, 3, 11, 17, 270 ff InsO eröffnet.
Gründe:
Die Schuldnerin hat im Amtsgerichtsbezirk Kronach - aus dem Insolvenzsachen
dem Amtsgericht Coburg zugewiesen sind - den Mittelpunkt ihrer
selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit.
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung sind nach den Fest stellungen des Gerichts gegeben.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
Die Schuldnerin ist berechtigt unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen. (§ 270 Abs. 1 Satz 1 InsO).
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Herr Rechtsanwalt Dr. Siegfried Beck, Eichendorffstraße 1, 90411 Nürnberg, Telefon: 0911/9512850, Telefax: 0911/95128510.
Der eingesetzte Gläubigerausschuss bleibt bis zur ersten Gläubigerversammlung bestehen
4. Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) sind bis 05.11.2013 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlußfassung über
- die eventuelle Aufhebung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO) - eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters (§ 274 InsO i.V.m. § 57 InsO), - die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) - die Betriebsfortführung oder Stilllegung, oder Veräußerung des Betriebes ( § 157, 160, 162 InsO) - den Antrag auf Anordnung der Wirksamkeit von bestimmten Rechtsgeschäften nur mit Zustimmung des Sachwalters (§ 277 InsO) - die Anhängigmachung, die Aufnahme, Fortführung oder Beendigung von Rechtsstreiten mit erheblichem Streitwert, sowie die Möglichkeit des Abschlusses von Vergleichen oder Schiedsverträgen (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO) und die nachfolgenden Angelegenheiten: - § 66 Abs. 3 InsO Zwischenrechnung, - § 149 InsO Hinterlegung und Anlegung von Wertgegenständen - § 233 InsO Antrag auf Fortsetzung der Verwertung und Verteilung sowie Prüfungstermin wird anberaumt:
Dienstag, den 19.11.2013 um 11:00 Uhr, Archivraum des Zentralen Mahngerichtes
Coburg, Erdgeschoss E 006, Justizgebäude II, Heiligkreuzstr. 22, 96450 Coburg
Hinweis: Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussfähig ist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt.
7. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§3, 270 Abs. 1 S. 2, 28 Abs. 2 InsO).
Hinweis: Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, bitten wir Sie mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen.
1 IN 258/13 Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht -, 01.10.2013
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