"So wie damals bei der Deutschen Telekom und T-Online."
Ja, da haben viele blöd in die Röhre geschaut... ob sich das wiederholt? Falls die "Gegenangebote" jetzt nicht kommen, hat das schon ein Geschmäckle...
Nochwas zum Emissionskurs (endlich gefunden): "Emittiert wurde das Papier 2007 indes für 53 Euro." Quelle: abendblatt_de_wirtschaft_article239501395_MSC-uebernimmt-HHLA-und-beteiligt-die-Stadt.html
D.h. das aktuelle Angebot von 16,75€ ist weniger als ein Drittel des Emissionskurses... Hier hofft man sich wohl ein Asset von den Kleinanlegern billig zurückzuholen, dass im Gegensatz zu irgendwelchen Tech-Konzenren auch in hundert Jahren noch werthaltig sein wird.
Die 90% für den Squeeze Out kommen übrigens vom "verschmelzungrechtlichen Squeeze Out":
"Der verschmelzungsrechtliche Squeeze-out Seit dem 15. Juli 2011 gibt es eine vierte Form, nämlich den sogenannten verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out. Hiermit wurden europarechtliche Vorgaben im Umwandlungsgesetz umgesetzt. Mit dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out wurden auch die Möglichkeiten eines Mehrheitsaktionärs erweitert, die Minderheitsaktionäre gegen Zahlung einer Barabfindung aus einer Gesellschaft auszuschließen. Der Anwendungsbereich des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out ist im Vergleich zum aktienrechtlichen Squeeze-out allerdings eingeschränkt. Über den neu eingefügten § 62 Abs. 5 UmwG kann ein solcher Squeeze-out bereits dann stattfinden, wenn die Muttergesellschaft als Hauptaktionärin 90 % der Anteile der Tochtergesellschaft hält und die Tochtergesellschaft im Anschluss mit der Muttergesellschaft verschmolzen wird. Die bisherigen aktien- oder übernahmerechtlichen Mehrheitserfordernisse bleiben davon unberührt. Zudem müssen für einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out 90 % der Aktien dem Hauptaktionär selbst gehören. Eine Zurechnung der Aktien, die von abhängigen Unternehmen oder Treuhändern gehalten werden, ist im Gegensatz zum aktien- oder übernahmerechtlichen Squeeze-out nicht möglich. Besitzt der Hauptaktionär noch nicht die zum Squeeze-out erforderliche Aktienmehrheit, muss zuvor eine Übertragung der Aktien auf den Hauptaktionär stattfinden. Die zu verschmelzende Gesellschaft und der Mehrheitsaktionär müssen die Rechtsform einer AG, KGaA oder deutschen SE aufweisen. Die Verschmelzung der Gesellschaft auf den Mehrheitsaktionär muss tatsächlich erfolgen." de.wikipedia.org_wiki_Squeeze-out
Also auch wieder so ein Vehikel, um die Squeeze-Out-Grenze von 95% auf 90% zu drücken. Als Kleinanleger kommt man sich mal wieder so richtig verar... vor. Hoffentlich gibt das irgendwo ein paar Institutionelle, die das Spiel nicht mitspielen.
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