................Das Aktienstimmrecht Das Aktienstimmrecht beschreibt das Mitgliedsrecht bei Aktien- oder Kommanditgesellschaften, das jedem Aktionär zusteht. Es wird in der Hauptversammlung ausgeübt. Die Stimmgewichtung, beziehungsweise die Anzahl der Stimmen des Aktionärs, ist von der Anzahl der Stücke / Aktiennennbeiträgen abhängig. Das Aktienstimmrecht kann dem Aktionär nicht entzogen werden. Doch die Ausübung kann unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen werden. So ruht das Stimmrecht bei Aktien, die sich im Eigenbestand des ausgebenden Unternehmens befinden. Auch bei Aufsichtsrats- und Vorstandsmitgliedern eines Unternehmens, die Aktien des Unternehmens besitzen, ist die Ausübung des Aktienstimmrechts ausgeschlossen. Die Bedingungen und Formalien, an die die Ausübung des Stimmrechts gebunden ist, sind in der jeweiligen Unternehmenssatzung festgeschrieben.................
Wenn es so ist, wie ich schon länger annehme, die APE-Aktien sehr schnell von uns "Kleinanlegern aufgesaugt" wurden, dann hat sich doch die "Stimmgewichtung" sehr zum Vorteil von uns AMC/APE-Aktionäre "verschoben". Wenn jede einzelne Aktie mit einem Stimmrecht gleichgesetzt ist, dann sollten wir doch auch wirklich versuchen, unsere Stimmen zu "bündeln", wenn wieder nicht möglich ist, selbst sein Stimmrecht auszuüben.
Ich hätte kein Problem damit, mein Stimmrecht zur Abstimmung an die entsprechende/n Person/en zu übertragen. Und gleichzeitig könnte/n diese Person/en ein entsprechendes Begleit-Schreiben unserer Interessen übergeben. Ich würde mich mit einer entsprechenden Spende sogar an die Unkosten dieser Person/en beteiligen. Sollte es nur eine Video-Abstimmung geben, dann sind ja unsere Stimmrechte trotzdem genauso "berechtigt".
Ist nur ein Vorschlag-Gedanke von mir !
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