KOPFTUCH-KONTROVERSE
Kulturkampf in Karlsruhe
Von Jochen Leffers
Mit Spannung wird für Mittwochvormittag das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Kopftuchstreit erwartet. Die Karlsruher Richter müssen entscheiden, ob die muslimische Lehrerin Fereshta Ludin mit Kopftuch unterrichten darf - eine gesellschaftliche Zerreißprobe um religiöse Toleranz, staatliche Neutralität und die Integration von Muslimen.
DPA Fereshta Ludin: Löste den Prinzipienstreit aus Fereshta Ludin ist zweifellos die derzeit berühmteste Grundschullehrerin Deutschlands. Seit fünf Jahren prozessiert sie für das Recht, ein Kopftuch tragen zu dürfen - nicht etwa privat, sondern im Klassenzimmer. 1998 versagte ihr Baden-Württemberg nach der Ausbildung die Übernahme ins staatliche Lehramt. Die Muslimin sieht sich als "Frau, die ein Berufsverbot bekommen hat und sich deshalb diskriminiert fühlt". Aus freien Stücken habe sie sich "selbst zum Tuchtragen entschieden, nicht aus Zwang" - und trete lediglich für ihre Rechte ein, sagte Ludin in einem "taz"-Interview. Das Land Baden-Württemberg indes will Kopftücher im Unterricht nicht akzeptieren, weil der Staat in religiösen Fragen zur Neutralität verpflichtet sei. Nach Auffassung des Kultusministeriums kommt dem Kopftuch eine Signalwirkung zu. Aus Sicht des Landes-Bevollmächtigten Ferdinand Kirchhof trägt Ludin mit dem Kopftuch ihre Religion nach außen, und das sei ihr als Lehrerin im Unterricht verboten.
Das Kopftuchverbot - überflüssig oder notwendig? Diskutieren Sie mit anderen SPIEGEL-ONLINE-Usern!
Die Lehrerin gerate in Konflikt mit dem staatlichen Erziehungsauftrag, so der Tübinger Jurist, der es auf die schlichte Formel brachte: "Trägt in diesem Fall der Staat das Kopftuch?". Ziemlich kurzschlüssig, spottete indes die Hamburger Romanistin Barbara Vinken in der "Zeit" - "weder ist ein Staat schwanger noch trägt er Mini, wenn eine Lehrerin dies ist oder tut".
DPA Verfassungsrichter: Überaus heikle Entscheidung Drei Verfahren gab es im Kopftuchstreit bereits in Baden-Württemberg. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht, der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht in Berlin - alle wiesen Ludins Klage zurück. Nun ist das Bundesverfassungsgericht als letzte Instanz am Zug. Und entscheidet über weit mehr als nur ein paar Quadratzentimeter Stoff.
Daran ließ der Zweite Senat schon bei der mündlichen Verhandlung am 3. Juni keinen Zweifel: Es gehe darum, "das Grundgesetz in die Zeit zu stellen", betonte Vizepräsident Winfried Hassemer. Denn die Verfassungsväter hätten die Probleme der Migration noch nicht gekannt. Die Grundsatzfrage sei kompliziert: "Wie viel fremde Religiosität verträgt die Gesellschaft?".
Der Stoff, aus dem die Symbole sind
Nur vordergründig geht es also um Verhüllung im Klassenzimmer. Auf dem Prüfstand steht letztlich die Suche nach dem besten Weg, die 3,2 Millionen Muslime in Deutschland gesellschaftlich zu integrieren.
DPA Musliminnen (im Stuttgarter Landtag): Wofür steht das Kopftuch? Das Kopftuch, weit mehr als nur Folklore oder ein modisches Accessoire, hatte stets besondere politische Symbolkraft. Im Islam ist durchaus umstritten, ob das Tragen eines Kopftuches zu den religiösen Pflichten von Musliminnen zählt. Der Zentralrat der Muslime in Deutschland vertritt eine zunächst eindeutige Position: "Die Kleidervorschriften für Männer und Frauen sind Bestandteil der islamischen Lehre. Ihre Befolgung gehört somit zum muslimischen Glauben und zur islamischen Lebensweise", heißt es in einem Grundsatzpapier, das der ZMD in Karlsruhe vorlegte. Allerdings bedeute das "Nichttragen des Kopftuches nicht die Abkehr vom Islam und gilt islamisch gesehen für sich allein nicht als Maßstab für die Frömmigkeit der Einzelnen". Und weiter: "Das Kopftuch hat im Islam weder die Bedeutung einer Kennzeichnung, noch ist es als Missions-, Demonstrations- oder gar Provokationsmittel vorgesehen."
An den Schulen und Universitäten der Türkei sind Kopftücher verboten. Und der französische Premierminister Jean-Pierre Raffarin will per Gesetz Kleidung demonstrativ politischen oder religiösen Charakters an staatlichen Schulen verbieten. Dort gibt es ebenso viele Muslims wie in Deutschland; bereits seit 15 Jahren wird hitzig über das Kopftuch debattiert.
"Schluss mit der gönnerhaften Peseudotoleranz"
Der Schriftsteller Mario Vargas Llosa sieht verschleierte Mädchen gar "an der Spitze einer Kampagne, die von den militantesten Vertretern des islamischen Fundamentalismus in Frankreich geführt wird". In der "Welt am Sonntag" warnte er vor einer "anachronistischen, inhumanen und fanatischen Parallelgesellschaft" ausgerechnet im "Mutterland der Menschenrechte". Llosa forderte "im Namen der Freiheit" ein Kopftuchverbot an Frankreichs Schulen.
DPA Feministin Schwarzer: "Durchaus politische Zusammenhänge" Liberale Musliminnen in Deutschland verzichten mitunter auf das Kopftuch. Auch in der "innerislamischen Diskussion" werde das Kopftuch "als Symbol für politische Abgrenzung gewertet", sagte Baden-Württembergs (katholische) Kultusministerin Annette Schavan. Sie hält orthodoxen Muslimen entgegen, dass mehr als die Hälfte aller islamischen Frauen weltweit kein Kopftuch trage. Feministinnen bringt das Kopftuch ohnedies in Rage - ihnen gilt es als deutliches Symbol für die Unterdrückung von Frauen im Islam schlechthin.
Die konträren Auffassungen gipfelten in einem Streit zwischen Fereshta Ludin und Alice Schwarzer. Ludins Fall, schrieb die Frauenrechtlerin in einem SPIEGEL-Beitrag, sei durchaus nicht deren Privatsache - es gehe ums Prinzip. Schwarzer sieht im "Schleier der Frauen die Flagge der islamistischen Kreuzzügler" und das "Symbol für Separierung": "Zeit also, endlich Schluss zu machen mit der gönnerhaften Pseudotoleranz und anzufangen mit ernsthaftem Respekt."
Zudem nimmt "Emma"-Herausgeberin Schwarzer der Lehrerin Ludin deren angeblich naive Haltung nicht ab. Nachdem das Land ihr die Aufnahme in den Staatsdienst verweigerte, begann Ludin mit dem Unterricht am "Islam-Kolleg", einer islamischen Grundschule in Berlin. Schwarzer warf Ludin im SPIEGEL vor, an einer "Tarnorganisation von Milli Görüs" zu lehren, einer seit Jahren vom Verfassungschutz als potenziell verfassungsfeindlich beobachteten islamistischen Organisation.
IN SPIEGEL ONLINE · Kopftuchstreit: Kleidungsstück oder politisches Symbol? (23.09.2003) · Alice Schwarzer zum Kopftuchstreit: Die Machtprobe [€] (22.06.2003) · Kopftuchstreit: Symbolischer Stoff vor Gericht (03.06.2003) · Buddhismus als Schulfach: Einmaleins in Erleuchtung (03.09.2003) · Kopftuchstreit: Barrikaden für die Barhäuptigkeit [€] (27.03.2002) · Zitiert: Mit der Schultüte gen Mekka (07.08.2003) · Katholiken-Moral: Kann denn Liebe Sünde sein? [€] (24.05.2003) · Special: Schule Ludin wiederum nannte das "übelste Verleumdung"; eine Verbindung der Islam-Kollegs zu Milli Görus sei ihr nicht bekannt. Es sei "falsch zu behaupten, "dass ich mit dieser Organisation sympathisiere oder gar ihre Meinungen teile", schrieb sie in einem offenen Brief an Schwarzer.
Immer wieder hat Fereshta Ludin betont, sie verstehe das Tragen eines Kopftuches keineswegs als politische Stellungnahme, sondern als rein private Entscheidung und Ausdruck ihrer Persönlichkeit: "Wie kann ich Toleranz vermitteln, wenn ich meine Identität verleugnen soll?". Ludin wurde 1972 in Afghanistan geboren, ging mit ihren Eltern ins Exil nach Saudi-Arabien, kam 1987 nach Deutschland und hat seit acht Jahren einen deutschen Pass.
Schon in der Pubertät habe sie sich entschlossen, "zu beten, zu fasten und auch das Kopftuch zu tragen", erzählte Ludin der "taz". Der Glaube gebe ihr "eine gewisse Relaxtheit" - und überhaupt könne "eine Frau auch mit Kopftuch emanzipiert sein". Ablegen könne sie es im Unterricht nicht: "Wenn ich mich ohne Kopftuch nackt fühle, dann heißt das, es würde meine Würde kosten."
Ampel auf dem Schulflur
Auch andere muslimische Lehrerinnen bestehen darauf, ihr Haar zu bedecken. Aber nur in Baden-Württemberg eskalierte der Streit. Im Zuge der Ludin-Prozesse verbot das Land auch einer Lehrerin, die vor zwanzig Jahren zum Islam konvertierte und seit acht Jahren mit Kopftuch unterrichtet, die Kopfbedeckung. Die Pädagogin klagte; bis zur Karlsruher Entscheidung liegt der Fall auf Eis.
DPA Lehrerin Iyman Alzayed: Stritt in Niedersachsen um die Einstellung in den Staatsdienst Anderswo gibt es weniger Probleme. Rund 300 Musliminnen unterrichten nach ZMD-Schätzung an deutschen Schulen, eine Minderheit davon mit Kopftuch. Etwa 15 sind es in Nordrhein-Westfalen; die Hälfte gibt muttersprachlichen Unterricht. NRW entscheidet im Einzelfall, Hamburg ebenfalls. Dort trägt eine deutsche Lehrerin Kopftuch, die erst zum Islam konvertierte, nachdem sie bereits in den Schuldienst war.
In Bremen gab es Streit um eine Studentin mit Kopftuch, der die Schulbehörde ein Praktikum verweigerte. Und in Niedersachsen setzte sich erst die Lehrerin Iymen Alzayed vor dem Verwaltungsgericht durch - bis die nächste Instanz das Urteil kassierte. Derzeit ruht die Klage.
Nun erwarten die Länder gespannt die Entscheidung aus Karlsruhe. Der emotional aufgeladene, seit Jahren schwelende Fall hat Signalwirkung für die Schulen - und obendrein eine kulturelle und gesamtgesellschaftliche Dimension. Das Gericht steht am Mittwoch vor der schwierigen Aufgabe, nicht nur den Konflikt Ludin versus Baden-Württemberg zu schlichten und einen modus vivendi im Klassenzimmer zu definieren. Von den acht Richtern des Zweiten Senats wird auch erwartet, das Verhältnis des christlich geprägten deutschen Staates zum Islam neu zu justieren und die Balance zwischen religiöser Toleranz und Neutralitätsgebot zu finden.
DPA Niedersächsische Schüler: Demonstrierten mit Kopftüchern für ihre Lehrerin Wie das Urteil ausfallen wird, halten Beobachter für offen. Bei der mündlichen Verhandlung im Juni zeigten die Richter sich uneins. Derweil deutete Fereshta Ludin Entgegenkommen an: Sie könne sich vorstellen, das Kopftuch in der Klasse ausnahmsweise abzunehmen. Schließlich gestattet es der Koran auch streng gläubigen Musliminnen, ihr Haupt vor kleinen Kindern zu entblößen - allerdings nicht vor älteren Schülern, Kollegen oder einem Rektor.
Doch ein Kompromiss wie "Kopftuch nur außerhalb des Klassenzimmers, nicht während des Unterrichts" schiene kaum praktikabel: Nicht-stören-Schild an der Tür; gar eine Ampel auf dem Flur, die auf Grün springt, sobald die Lehrerin das Kopftuch auf hat, wie der SPIEGEL spekulierte?
Absurd und schwer vorstellbar. Aber nicht ausgeschlossen.
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