Schon in 2002 konntest Du nur mit Deiner Identität ein Nummernkonto bei einer Schweizer Bank eröffnen. Sag einmal, warum profitieren denn so wenige von Hans Eichels Steueramnestie? Die scheint ja ein grosser Flopp zu werden. Von den geschätzten Steuereinnahmen über 5 Milliarden Euro sind gerade einmal an die 200 Millionen eingegangen und dies bis Ende Juli.
Ich bin überzeugt, dass sich durch das Abkommen mit der EU, für die Schweizer Banken wenig ändern wird. Sie haben ja interessante Produkte in der Pipeline.
Nochmals zu den Konten (Auszug aus den Richtlinien der Bankier-Vereinigung)
Eröffnung eines Bankkontos in der Schweiz
Informationen der Schweizerischen Bankiervereinigung Eröffnung eines Bankkontos in der Schweiz Antworten der Schweizerischen Bankiervereinigung auf häufig gestellte Fragen Die Schweizer Banken geniessen seit jeher einen ausgezeichneten Ruf - sie sind bekannt für ihre Stabilität, Kompetenz, Effizienz und Diskretion und ziehen daher eine nationale und internationale Kundschaft an. Die Schweizerische Bankiervereinigung erhält täglich Anfragen aus der ganzen Welt, die sich auf die Eröffnung eines Schweizer Bankkontos beziehen. Nachfolgend finden Sie die Antworten auf einige häufig gestellte Fragen. 1. Wer kann ein Schweizer Bankkonto eröffnen? Grundsätzlich kann jede Person ein Bankkonto in der Schweiz eröffnen. Die Banken können sich jedoch das Recht vorbehalten, nicht in ein Kundenverhältnis einzutreten. So kann sich eine Bank z.B. weigern, mit so genannten „politisch exponierten Personen“ eine Geschäftsbeziehung einzugehen, da solche Kunden für die Bank ein grosses Reputationsrisiko darstellen können. Gleiches gilt für den Fall, dass eine Bank Zweifel an der Herkunft der Gelder eines Antragstellers hat. Das Gesetz verbietet es den Schweizer Banken, Gelder entgegenzunehmen, wenn anzunehmen ist, dass diese krimineller Herkunft sind. 2. Muss ich persönlich in die Schweiz kommen, um ein Konto zu eröffnen oder kann ich dies von meinem Heimatstaat aus tun? Sie müssen nicht persönlich in die Schweiz reisen, um ein Konto bei einer Schweizer Bank zu eröffnen. Es reicht, eine Vertretung der Bank im eigenen Land zu kontaktieren (sofern vorhanden) oder die Bank in der Schweiz anzuschreiben, welche dann die entsprechenden Informationen und Anweisungen erteilen kann. 3. Wie kann ich von meinem Heimatstaat aus ein Konto eröffnen? Zunächst ist anzumerken, dass die Schweizer Banken bei der Kontoeröffnung strikte Standards befolgen; dabei spielt es keine Rolle, ob der Antragsteller aus der Schweiz oder aus dem Ausland ist. Die Banken müssen sich an die strenge schweizerische Gesetzgebung zur so genannten „due diligence“ halten. Dabei hat die Bank u.a. die Identität des Antragstellers mittels eines amtlichen Ausweises zu prüfen. Verfügt die Bank über eine Zweigniederlassung bzw. eine Vertretung in Ihrem Land, nehmen Sie am besten mit dieser Kontakt auf; die Bank wird Sie über das weitere Vorgehen gerne informieren. Ist die Bank in Ihrem Staat nicht vertreten, können Sie die Filiale in der Schweiz direkt anschreiben und mitteilen, welche Art von Konto Sie eröffnen möchten bzw. welche Art von Bankdienstleistungen Sie wünschen. Je nach dem wird Sie die Bank mittels eines Vertreters vor Ort kontaktieren, Ihre Identität überprüfen und die nötigen Unterlagen zustellen; oder aber sie schickt Ihnen die Unterlagen per Post zu und gibt Ihnen Anweisungen betreffend die Beglaubigung Ihrer Unterschrift. Die einzelnen Banken geben Ihnen gerne weitere Auskunft. 4. Kann ich ein Bankkonto über das Internet eröffnen? Ja, aber die Identifikation muss vorläufig über den traditionellen Postweg vorgenommen werden. In Befolgung der „Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken“ (VSB 03) prüft die Bank zunächst die Identität des Vertragspartners, indem sie sich eine echtheitsbestätigte Kopie eines Identitätsdokuments mit Foto (Pass, Identitätskarte, Führerausweis o.ä.) zustellen lässt. Eine solche Kopie kann u.a. ausgestellt werden durch eine Niederlassung, Vertretung oder Konzerngesellschaft der Bank; eine Korrespondenzbank, einen überwachten und von der Bank ausgewählten Finanzintermediär, einen Notar oder eine Schweizer Poststelle. Sodann überprüft die Bank die Wohnsitzadresse des neuen Kunden, z.B. durch Postzustellung. Eine einwandfreie Identifikation „online“ ist heute aus technischen und rechtlichen Gründen noch nicht möglich. Über den aktuellen Stand informieren Sie sich am besten auf der Website der Eidgenössischen Bankenkommission (www.ebk.admin.ch) unter der Rubrik „Häufige Fragen“ (E-Finance). 5. Welche Fragen werden mir von der Bank gestellt? Die Bank wird als erstes Ihre Identität überprüfen. Des weiteren können Sie angehalten werden, das so genannte „Formular A“ auszufüllen, welches der Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten dient (Antragsteller oder Drittperson). Weitere Informationspflichten des Antragstellers beziehen sich auf die Herkunft der Gelder, die Art der Geschäftstätigkeit sowie auf die üblichen Finanztransaktionen. Um Ihnen eine möglichst umfassende Beratung zu garantieren, wird Sie die Bank auch zu Ihren finanziellen Plänen befragen, etwa ob der Kauf eines Hauses, die Gründung eines Unternehmens, die Pensionierung etc. anstehe. Soll die Bank Anlagen betreuen, wird sie Sie auch nach Ihrer Risikobereitschaft fragen. Je mehr die Bank über Sie als Kundin bzw. Kunden weiss, desto besser kann sie Beratung und Service auf Ihre Person abstimmen. 6. Was für Unterlagen muss ich der Bank vorweisen? Wie bereits erwähnt, sind die Schweizer Banken verpflichtet, die Identität ihrer Kunden zu überprüfen. Am besten eignet sich dazu ein persönliches Treffen. Auf jeden Fall wird die Bank zur Identifikation ein amtliches Ausweispapier verlangen, z.B. Pass, Identitätskarte oder ein ähnliches Dokument mit Foto. Unter Umständen wird auch der Nachweis der Herkunft Ihres Vermögens verlangt, etwa ein Kaufvertrag, Belege einer ausländischen Bank, Nachweise der Veräusserung von Wertschriften etc. Im Rahmen eines bestehenden Kundenverhältnisses kann die Bank auch Belege im Zusammenhang mit bestimmten Transaktionen verlangen. 7. Kann ich ein „anonymes“ Konto eröffnen? Nein. Es gibt in der Schweiz keine „anonymen“ Konten. Das Schweizer Recht verpflichtet die Banken, ihre Kunden zu kennen. Anonyme Schweizer Bankkonten existieren lediglich in der Vorstellung einiger Krimiautoren! 8. Wie steht es mit Nummernkonten? Das Verfahren zur Eröffnung eines Nummernkontos ist dasselbe wie bei allen anderen Konten. Die Bank muss die Identität des Antragstellers überprüfen und den wirtschaftlich Berechtigten feststellen. Bei einem Nummernkonto werden die Bankgeschäfte nicht unter Ihrem Namen, sondern unter einer Nummer oder einem Code getätigt. Es handelt sich dabei lediglich um eine interne Sicherheitsmassnahme - die Identität des Kunden ist bei einem Nummernkonto nur einer kleinen Anzahl Angestellter innerhalb der Bank bekannt. Davon abgesehen aber ist ein Nummernkonto nicht „geheimer“ als irgendein anderes Konto. 9. Wird bei der Kontoeröffnung eine Minimaleinlage verlangt? Die meisten Schweizer Banken verlangen für gewöhnliche Spar- bzw. Kontokorrentkonten keine Minimaleinlage. Anders verhält es sich bei einigen Privatbanken oder Banken, die auch Private Banking (z.B. Portfolio-Management)- Dienstleistungen anbieten. Die Banken selber können Ihnen dazu weitere Auskünfte geben. 10. Muss das Konto in Schweizer Franken sein? Viele Banken bieten auch Konten in Euros, US-Dollars oder andern Währungen nebst dem Schweizer Franken an. Ihre Bank gibt Ihnen gerne weitere Auskünfte. 11. Wie hoch sind die Zinsen, die ich für meine Einlage erhalte? Die Höhe der Zinsen hängt von den Marktbedingungen sowie der Art Ihres Kontos ab. Bitte beachten Sie auch, dass in der Schweiz domizilierte Institute gesetzlich verpflichtet sind, auf den Zinserträgen eine Verrechnungssteuer von 35% abzuziehen. Inländische Steuerpflichtige können diese zurückfordern. Dies gilt auch für im Ausland Steuerpflichtige, sofern zwischen dem Wohnsitzstaat und der Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. 12. Was für Gebühren fallen an? Die Gebühren sind je nach Bank verschieden; auch kann die Art des Kontos sowie der damit verbundenen Dienstleistungen eine Rolle spielen. Die Banken geben Ihnen gerne nähere Informationen. 13. Kann die Schweizerische Bankiervereinigung bestimmte Banken empfehlen? Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) ist der Dachverband der Banken in der Schweiz. Sie vertritt die Interessen ihrer Mitglieder gesamthaft und kann in dieser Funktion weder einzelne Mitgliedinstitute empfehlen noch als Vermittlerin für Geschäfte zwischen Banken und potentiellen Kunden auftreten. Eine Liste unserer Mitglieder finden Sie auf unserer Website (www.swisbanking.org) unter der Rubrik „Über uns“ / „Mitglieder“. 14. Wie „geheim“ sind die Schweizer Banken? In der Schweiz wurde die Privatsphäre des Einzelnen seit jeher als schützenswertes Gut betrachtet. Zur Privatsphäre gehört auch die financial privacy. Umfragen haben immer wieder bestätigt, dass die grosse Mehrheit der Schweizer Bevölkerung für die Beibehaltung dieses Schutzes der Privatsphäre ist. Das hohe Mass an Diskretion, das die Schweizer Banken ihren Kundinnen und Kunden gewähren, ist jedoch nicht absolut - insbesondere bietet das Bankkundengeheimnis keinen Schutz für Kriminelle. Es kann bei Strafuntersuchungen durchbrochen werden, und die Schweiz leistet internationale Rechtshilfe in Fällen, die auch nach Schweizer Recht strafbar sind. Es ist unser Ziel, die Privatsphäre der unbescholtenen Bankkunden zu wahren, während Kriminelle strafrechtlich zu verfolgen sind und keinen Schutz finden. Danke für Ihr Interesse am Finanzplatz Schweiz!
N.B. : Bei den hier gemachten Angaben handelt es sich um generelle Informationen. Bitte nehmen Sie direkt mit einer Bank Ihrer Wahl Kontakt auf, welche Ihnen weitere, detailliertere Auskunft geben kann. SCHWEIZERISCHE BANKIERVEREINIGUNG
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