sorry aber das ist quatsch!! Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft mit Sitz in Heidelberg, Deutschland („Deutsche Balaton“), hat am 28. September 2012 unmittelbar 4.904.497 auf den Inhaber lautende Stückaktien der PANDATEL Aktiengesellschaft i. A. mit Sitz in München, mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Aktie (ISIN: DE0006916307) erworben und hält seitdem unmittelbar einen Stimmrechtsanteil in Höhe von rund 62,12 % der Stimmrechte an der PANDATEL Aktiengesellschaft i. A. Damit hat die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft am 28. September 2012 die Kontrolle gemäß §§ 29 Absatz 2, 35 Absatz 1 WpÜG über die PANDATEL Aktiengesellschaft i. A. erlangt. Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft wird gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein Pflichtangebot im Wege eines Barangebots an die außenstehenden Aktionäre der PANDATEL Aktiengesellschaft i. A. veröffentlichen weiter heißt es Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft beabsichtigt, den Aktionären der PANDATEL Aktiengesellschaft i. A., vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen der Angebotsunterlage, anzubieten, die von ihnen an der PANDATEL Aktiengesellschaft i. A. gehaltenen Aktien zu einem Preis je Aktie in Höhe des gesetzlichen Mindestpreises gemäß § 39, § 31 WpÜG zu erwerben. Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Pflichtangebot sowie weiterer das Pflichtangebot betreffender Informationen erfolgt im Internet unter http://www.deutsche-balaton.de/pandatel-pflichtangebot Quelle http://www.deutsche-balaton.de/...ng_Kontrollerlangung_%282%29_v2.pdf
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