diese Richtlinien ist ja in nationales Rechts gegossen worden, um Missbrauch zu verringern.
Für Dich als Kleinanleger hat sich eigentlich nicht viel geändert.
Dass es ärgerlich ist, weiß jeder Vermieter, der sich schonmal eine alte Lederjacke angezogen hat und mit einem Stück Lindenholz der Miete hinterhergerannt ist, oder Häuslebauer, die trotz MABV §7 ein Teil ihres Geldes verloren haben. Immer dann wenns es heißt "Anstellen". Starug ist nicht das Problem, eigentlich hilft es sogar, weil die Signalleuchte sich etwas früher zu drehen beginnt.
Das Problem ist, dass sogar wenn der Sanierungsplan saniert werden muss, es immer noch welche gibt, die sich Einstiegskurse schön reden.
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