Finchain Capital Partners AG

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neuester Beitrag: 07.02.24 12:40
eröffnet am: 19.10.22 07:52 von: Der Chancen. Anzahl Beiträge: 207
neuester Beitrag: 07.02.24 12:40 von: HonestMeyer Leser gesamt: 44272
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04.12.23 11:37

733 Postings, 4725 Tage PleiteadlerVerwässerung relativ

Immerhin Wertpapiere und keine leere Company.  
Warum hier ein Gewinnbezug ab dem 01.01.2023 gewählt wurde ist schon interessant. Das würde doch heißen, dass die neuen Aktien zurerst zu den alten überführt werden würden, wenn die entsprechenden Geschäftsjahre auf der HV waren. Solange sind die neuen Aktien in einer separaten WKN untergebracht.
Das würde heißen, jeder Streubesitz könnte die weitere Entwicklung, wie in der AdHoc aufgeführt innerhab der aktuellen WKN zocken.  

04.12.23 17:17

3481 Postings, 1359 Tage HonestMeyerWer sagt mir

dass die Sacheinbringung auch den angegeben Wert besitzt ? Ich hätte gerne ein Gutachten. Nicht, dass sich die Spielchen von früher ein weiteres Mal wiederholen und die neuen Aktien an Ahnungslose in den Markt verkauft werden. Werde mal die Aufsicht bitten, ein Auge auf die Bilanzierung zu werfen.  

04.12.23 17:32

3481 Postings, 1359 Tage HonestMeyerBOB, Birmingham

https://www.northdata.de/Bretschneider-Altgenug,+Hartmut,+Mannheim/sg

Nicht sehr erfolgreiche Vergangenheit der werte Herr Jurist? Oder gibt es noch weitere Engagements?

https://...e.gov.uk/officers/fK3jojoeTFQn2ZK8bZMJAOadymc/appointments

69 Great Hampton Street, Birmingham, United Kingdom, B18 6EW; die Adresse hat auch bereits viele kommen und gehen sehen.  

04.12.23 20:02

733 Postings, 4725 Tage PleiteadlerEs kann auch Katzen hageln

festverzinsliche Schukdverschreibungen können mal grundsätzlich Wertpapiere sein und welche von der Bank Sanatnder besitzen mal keine schleche Bewertung, was man googeln kann.
Soweit ich weiß wird keine Sacheinlage ohne Gutachten eingetragen. Die eionzige Unterscheidung existiert darin, dass es ein eigen beauftragtes Gutachten ist oder ein gerichtlich bestelltes. Wenn es unter der Heranziehung des 183a AktG erfolgt, dann muss dies auch über eine Bekanntmachung in den Gesellschaftsblättern erfolgen. Das wäre in den meinsten Fällen der Bundesanzeiger. Da wissen wir in wenigen Tagen mehr, wenn dies im Bundesanzeiger steht oder nicht.
Der AdHoc kann weiter entnommen werden, dass das Bezugsrecht ausgeschlossen wurde und ein Zeichner zur Verfügung steht. von irgendwelchen Ahnungslosen kann demnach weniger gesprochen werden, außer man bescheisst sich selbst.

Also etwas wertneutraler, habe ich diesen GF als Anwalt in verschiedenen Soziäten gefunden. Wobei ich denke, dass zwar ein Anwalt als GF eingesetzt ist, aber eher als Treuhänder tätig ist oder so etwas.

An dieser Adresse sind viele Investmentgesellschaften notiert, weil sich dort auch ein Registrar befindet. Ein übliches Vehikel von Beteiligungsgesellschaften, wegen Steuer usw.

Positiv ist grundsätzlich, dass keine Drittaktionäre beworben wurden und auf deren Geld angewiesen ist. Der Ausgabepreis von 2,98 ist auch über dem aktuellen Kursniveau. Kann bisher nichts negatives interpretieren.
Gehofft habe ich auch, auf etwas ähnliches wie OpenAI oder so etwas mit einer Bewertung von 20 Mrd. EUR. Bin aber demütiger geworden und mri reicht es schon, dass der Laden weitergeht ohne auf mein Geld angewiesen zu sein.
 

05.12.23 17:26

733 Postings, 4725 Tage PleiteadlerBundesanzeiger/Bekanntmachung

Finchain Capital Partners AGDüsseldorfAmtsgericht Düsseldorf, HRB 98685Bekanntmachung gemäß § 205 Abs. 5 Satz 3 AktG i. V. m. §§ 205 Abs. 5 Satz 2,183a Abs. 1und Abs. 2 Satz 2, 33a und 37a AktG Sachkapitalerhöhung aus genehmigtem KapitalDie ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 22. Mai 2018 den Vorstand ermächtigt, bis zum 15. Januar 2024 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu € 3.937.500,00 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Aufgrund der Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 22. Mai 2018 ist der Vorstand ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuzuschließen, wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen, insbesondere beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen an Unternehmen, gewerblichen Schutzrechten, wie z. B. Patenten, Marken oder hierauf gerichtete Lizenzen oder sonstigen Produktrechten oder sonstigen Sacheinlagen, auch Schuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen und sonstigen Finanzinstrumenten erfolgt.Auf Grundlage dieser Ermächtigung hat der Vorstand am 1. Dezember 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom selben Tag beschlossen, um € 1.300.000,00 durch die Ausgabe von 1.300.000 neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von je € 1,00 - im Folgenden: die Neuen Aktien - gegen Sacheinlage zu erhöhen. Der Ausgabebetrag der Neuen Aktien beträgt € 1,00 je Neuer Aktie. Der Platzierungspreis je Neuer Aktie wurde auf € 2,98 festgelegt. Die Neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2023 gewinnberechtigt.Das Bezugsrecht der Aktionäre der Finchain Capital Partners AG ist ausgeschlossen. Zur Zeichnung der Neuen Aktien wurde die BOB International Holding Limited mit Sitz in Birmingham, UK (die "Einbringende") zugelassen. Die Ausgabe der Neuen Aktien erfolgt gegen Sacheinlage dadurch, dass die Einbringende 39 Stück Schuldverschreibungen im Nennbetrag von je € 100.000,00 der Anleihe Banco Santander S.A. 3,875 % 06/26 (ISIN: ES0413900129) einbringt.Wir werden gemäß § 37a Abs. 1 AktG anmelden, dass gemäß §§ 205 Abs. 5 Satz 2 und 3, 183a Abs. 1 Satz 1, 33a Abs. 1 Nr. 2 AktG von einer externen Werthaltigkeitsprüfung der Sacheinlage abgesehen wird. Die durch die Einbringende zu übertragenden Schuldverschreibungen wurden durch Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Bewertungsgutachten vom 30. November 2023 bewertet.Gemäß §§ 205 Abs. 5 Satz 2 und 3, 183a Abs. 1 und 2 Satz 1, 37a Abs. 1 und 2 AktG erklärt der Vorstand, dass der Wert der Sacheinlage den geringsten Ausgabebetrag sowie den Platzierungspreis der dafür zu gewährenden Aktien bzw. den Wert der dafür zu gewährenden Leistungen erreicht. Die Sacheinlage hat einen Wert von mindestens € 3.878.745,00; damit übersteigt der Wert den geringsten Ausgabebetrag von € 1,00 je Neuer Aktie und entspricht dem Platzierungspreis von € 2,98. Die Bewertung basiert auf dem Bewertungsgutachten gemäß § 33a Abs. 1 Nr. 2 AktG der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vom 30. November 2023. Die Bewertung erfolgte anhand von Quotes, Auktionsschlusskursen und Transaktionen zum Bewertungsstichtag 24. November 2023. Zur Plausibilisierung der Bewertung wurden vergleichbare Anleihen herangezogen und eine Mark-to-Model-Bewertung vorgenommen. Dabei wurden markübliche Bewertungsverfahren unter Berücksichtigung des IFRS 13 angewendet.Der Vorstand wird in der Anmeldung zum Handelsregister gemäß § 37a Abs. 2 Alt. 2 AktG versichern, dass ihm Umstände, die darauf hindeuten, dass der beizulegende Zeitwert der Sacheinlage am Tag ihrer tatsächlichen Einbringung auf Grund neuer oder neu bekannt gewordener Umstände erheblich niedriger ist als der von der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Bewertungsgutachten vom 30. November 2023 angenommene Wert, nicht bekannt geworden sind. Finchain Capital Partners AG  

09.12.23 11:29

1 Posting, 145 Tage PapaCoolFragen zur KE

Die Art der KE wirft doch einige interessante Fragen auf. Es sieht so aus, als würde da etwas Größeres vorbereitet, das aber erstmal eher diskret angegangen werden soll.

Mit Sicherheit geht es dem Investor nicht darum, ein Geschäftsmodell auf Basis der Zinserträge der Santander-Anleihen aufzubauen, diese dienen sicher nur als Zwischenschritt für ein folgendes, vermutlich größeres Investment. Das wird schon dadurch nahegelegt, dass hier Anleihen einer bonitätsstarken, renommierten  Großbank eingebracht werden sollen, die noch dazu nur in 100.000 €-Stückelung handelbar sind. Man wird davon ausgehen können, dass diese nicht zuvor extra für die Kapitalerhöhung erworben worden sind, sondern schon zuvor im Bestand waren - und sicher mehr als die eingebrachten 39 Stück,

Auffällig ist auch die Begutachtung durch Ernst & Young, macht eigentlich sonst niemand in diesem Marktsegment, da viel zu teuer, Meist sind das irgendwelche no name-WP-Gesellschaften. Außerdem nimmt EY sicher nicht irgendwelche kleinen neuen Mandanten an.

Ungewöhnlich auch, dass auf die Bezugsrechtsausgabe verzichtet wird, Man möchte wohl kein zusätzliches externes Kapital mit an Bord haben und benötigt das dann wohl auch nicht. Bei der gewählten Konstruktion laufen die Altaktien und die neuen Aktien ja eine gewisse Zeit erstmal parallel, interessant für die Altaktionäre ist aber natürlich, dass bei positiven Entwicklungen der Markt extrem eng ist, wenn man größere Stücke erwerben möchte. Anfang Oktober war der Kurs schon mal nachrichtenlos kurz auf 6 €. Die neuen Aktien hingegen haben eine eigene WKN, die erst nach der in der Adhoc genannten HV mit den Altaktien zuzammengelegt werden kann. Bis dahin findet ein Handel also in einem extrem engen Markt statt mit dem Vorteil, die weitere Entwicklung der Gesellschaft einzupreisen. Die Bodenbildung sollte nach den vorliegenden Informationen aus der Bekanntmachung eigentlich erreicht sein.  

07.02.24 12:40

3481 Postings, 1359 Tage HonestMeyerSacheinlage und Erlös

"Gegenstand der Sacheinlage sind festverzinsliche Schuldverschreibungen der Banco Santander. Der Erlös aus der Kapitalerhöhung soll vorrangig der Stärkung des Eigenkapitals und der Liquidität dienen..."

Man darf gespannt sein, wie da die Konfiguration am Ende ausschaut.

Bob International Holding Ltd
Micro company accounts:
https://...information.service.gov.uk/company/09637997/filing-history

...5/21 Cessation
...11/21 Compulsory strike-off
...1/22 discontinued
 

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