zu den Festspielen in Bayreuth und auf Staatsempfänge.
"Es gab keine Gesetzeslücke Seit heute steht fest: Diese Sicht lässt sich nicht halten. "Allen Akteuren war bekannt, was die Intention des Gesetzgebers war", sagte Zickler. "Es gab keine Gesetzeslücke." Wer an Cum-Ex-geschäften maßgeblich mitgewirkt hat, gehört vor Gericht - vielleicht sogar hinter Gitter. Zwar ist eine Revision zum Bundesgerichtshof noch möglich. Dass dieser grundsätzlich anders entscheidet, gilt aber als unwahrscheinlich. Insofern ist die Tragweite des Bonner Urteils kaum zu überschätzen. Aktuell laufen in Deutschland Ermittlungsverfahren gegen mehr als 500 Aktienhändler, Manager, Investoren, Berater und Anwälte. 130 Banken stehen im Verdacht, an den Geschäften beteiligt gewesen zu sein. Nun sind zum ersten Mal zwei der Beteiligten verurteilt. Das hat Signalwirkung. Der Bonner Prozess gilt als Nukleus, an dem sich weitere, bald beginnende Prozesse orientieren werden."
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