Von Pako aus WO - gut erklärt : Die Neuen Aktien werden den bestehenden Aktionären im Wege eines mittelbaren Bezugsrechts im Verhältnis 18:4 von der Baader Bank Aktiengesellschaft, Unterschleißheim, ("Baader Bank") angeboten. mittelbares Bezugsrecht: Die Emissionsbank übernimmt das gesamte Aktienpaket (neue Aktien). Damit wurde die Kapitalerhöhung für die co.don AG erfolgreich durchgeführt. Die neuen Aktien werden den Aktionären nicht direkt von der AG, sondern von der Bank angeboten. §186 AktG. Abs. 1: auf Verlangen des Aktionärs. Abs. 5: Kein Aktionär darf ausgeschlossen werden. Bei mittelbaren sowie unmittelbaren Bezugsrecht hat jeder Aktionär einen Anspruch auf die Zuteilung neuer Aktien. §186 (1) AktG : (1) 1Jedem Aktionär muß auf sein Verlangen ein seinem Anteil an dem bisherigen Grundkapital entsprechender Teil der neuen Aktien zugeteilt werden. 2Für die Ausübung des Bezugsrechts ist eine Frist von mindestens zwei Wochen zu bestimmen. (5) 1Als Ausschluß des Bezugsrechts ist es nicht anzusehen, wenn nach dem Beschluß die neuen Aktien von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden sollen, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.
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