wer sagte das immer und immer wieder. Das war doch Medigene auf WO. Der ist leider abgemeldet im Forum. Aber der würde jetzt sagen ..... "Baumwollblättchen" ...... ich habe es Euch schon immer gesagt ^^
Bitte mich persönlich jetzt raushalten ...... ich zitiere nur. Aber die Passage deutet eher auf den "steinigen Weg" hin, den auch Medigene immer und immer wieder betont hatte. Er sagte immer wieder 2023-2024 !
"(1)Ermächtigungszeitraum, Nennbetrag, Laufzeit, Aktienzahl und weitere Ausgestaltung der Schuldverschreibungen bzw. Genussrechte Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates im Zeitraum ab der Eintragung der in Buchstaben c) und d) vorgeschlagenen Beschlüsse in das Handelsregister und bis zum 11. Juni 2025 einmalig oder mehrmals, auch gleichzeitig in mehreren Tranchen, auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- oder Wandelschuldverschreibungen, Genussrechte oder Kombinationen dieser Instrumente im Gesamtnennbetrag von bis zu € 150.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbeschränkung auszugeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Optionsschuldverschreibungen bzw. Optionsgenussrechten Optionsrechte und den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen bzw. Wandelgenussrechten Wandlungsrechte auf bis zu insgesamt 20.564.923 auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von bis zu insgesamt € 20.564.923,00 nach näherer Maßgabe der Schuldverschreibungs- bzw. Genussscheinbedingungen dieser Schuldverschreibungen bzw. dieser Genussrechte zu gewähren. Die Schuldverschreibungs- bzw. Genussscheinbedingungen können anstelle von Options- bzw. Wandlungsrechten der Inhaber bzw. Gläubiger der Schuldverschreibungen bzw. der Genussscheine im vorstehenden Umfang auch (i) eine Options- bzw. Wandlungspflicht zum Ende der Laufzeit oder zu einem anderen Zeitpunkt (oder Ereignis) oder (ii) das Recht der Gesellschaft vorsehen, bei Fälligkeit der Schuldverschreibungen bzw. der Genussrechte (insbesondere bei Endfälligkeit oder Fälligkeit wegen Kündigung) den Inhabern bzw. Gläubigern ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stückaktien der Gesellschaft oder einer börsennotierten anderen Gesellschaft zu gewähren („Aktienlieferungsrecht“). "
Für mich deutet das darauf hin, dass es wohl eher keine Übernahme geben wird. Und vor allem nicht zu dem Preis, wie in sich manche hier vorstellen. Es läuft wohl auf ein langzeitinvest hinaus, wenn nicht plötzlich doch noch ein Übernehmer kommen sollte.
|