Der Aktionär steht nach geltendem Recht natürlich nicht auf der Schuldnerseite - und das ist auch gut so. Aber auf der Seite der Gläubiger steht der Aktionär auch nicht.
Was ich generell meinte: Hier vermute ich - durch rechtliche Änderungen - ähnliche zukünftige (Chapter11 ähnliche) Raubüberfälle.
Als Eigentümer steht man im Schuldrecht grundsätzlich schon der Seite des Schuldners. Wenn einem die eigene Firma oder die Firma an der man beteiligt ist, pleite geht, haftet man auch mit dem anderen Vermögen für die Schulden. Natürlich nur wenn diese Firma keine Rechtsform hatte, die vor zusätzlicher Haftung schützt ( z.B. die GmbH oder die Aktiengesellschaft).
Aber das meine ich ja gerade - hier sollten wir in Zukunft verdammt wachsam sein, falls sich in dieser Richtung rechtlich etwas ändert (Insolvenzrecht etc.)
Mich würde es nicht wundern, wenn der Negativzins irgendwann auch nicht mehr wirkt, man sich nicht etwas ähnlich Dreistes wie Chapter11 einfallen lässt.
Ob und wie die EZB die Pleitefirmen weiter existieren lässt, ist natürlich nur ne Theorie von mir. Aber so Chapter11 findet Christine bestimmt super toll...theoretisch kann selbst der letzte Saftladen natürlich irgendwann wieder auf die Beine kommen.
Und weil der Zweck das Mittel heiligt, würde es mich auch nicht erstaunen, wenn in Europa sowas noch dreister ausfällt.
|