... nämlich wegen des in USA verbotenen einsatzes elektronischer zahlungen (überweisungen) bei verbotenen glücksspielen in online-casinos (z.B. für gewinnauszahlungen)
dieser vorgang erfüllt den (deutschen) straftatbestand der geldwäsche (§ 261 StGB) bei weitem nicht: der geldwäsche strafbar macht sich, "wer einen Gegenstand, der aus einer ... rechtswidrigen Tat herrührt, verbirgt, dessen Herkunft verschleiert oder die Ermittlung der Herkunft ... eines solchen Gegenstandes vereitelt oder gefährdet" der geldtransfer (z.B. von gewinnen aus verbotenen (internet-)spielen) ist als solcher noch kein "verbergen" der herkunft des geldes
allenfalls beihilfe der Wirecard zu einer (straflosen) vorbeitungshandlung zur geldwäsche ist (theoretisch) denkbar ... dagegen aber verwahrt sich völlig zu recht eine unternehmenssprecherin:
"Unseren Auslandszahlungsverkehr lassen wir über eine deutsche Korrespondenzbank abwickeln. Dort werden - wie auch bei der Wirecard Bank - über ein im Markt etabliertes Geldwäsche-Relevanz-System (Genosonarsystem) ein- und ausgehende Zahlungen automatisiert geprüft. Von unserer Korrespondenzbank erhielten wir im Februar 2010 einen Hinweis im Hinblick auf auffällige Zahlungsvorgänge der Bluetool. Wir haben dann unsererseits die Transaktionen einer Einzelprüfung unterzogen und das Konto Anfang März vorsorglich geschlossen und gleichzeitig Anzeige wegen Verdachts auf Geldwäsche erstattet. Dies entspricht dem in solchen Fällen üblichen Vorgehen. Weder bei Kontoeröffnung noch bei den Transaktionen ergaben sich Auffälligkeiten. ...
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