Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge zwischen zwei Unternehmen sind in aller Regel ein Segen für Aktionäre. Aktien von beherrschten Unternehmen bieten für Privatanleger beachtliche Rendite-Chancen. Erzielt mein Unternehmen einen ordentlichen Gewinn? Ist es operativ auf einem guten Weg? Taugt das Management etwas? Wie entwickelt sich der Gesamtmarkt? Und hilfe, wie sieht es eigentlich mit der Charttechnik aus? Mit all diesen Fragen müssen sich Minderheitsaktionäre eines beherrschten Unternehmens nicht mehr herumplagen.
Erfolgsunabhängige Verzinsung Denn in einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wird eine jährliche "Garantie-Dividende" festgeschrieben. Das herrschende Unternehmen ist verpflichtet, wenn es 75 Prozent der Anteile am Übernehmer besitzt, diese Ausgleichszahlung an die Minderheitsaktionäre des beherrschten Unternehmens auszuschütten - völlig unabhängig vom Geschäftserfolg. Dividendenrenditen von mehr als fünf Prozent sind hier keine Seltenheit. In einem Niedrigzinsumfeld sind solche Aktien daher schon allein aus diesem Grunde eine lohnende Investition.
Risikopuffer Nummer 2 Hinzu kommt: Egal wie verrückt die Märkte spielen, oder wie miserabel der Geschäftsverlauf bei dem beherrschten Unternehmen ist - das Verlustrisiko mit seinen Aktien ist äußerst begrenzt. Denn das herrschende Unternehmen macht den Minderheitsaktionären des von ihm beherrschten Konzerns ein Abfindungsangebot. Diesen Preis bekommen die Minderheitsaktionäre in jedem Fall, sollten sie sich entschließen, ihr Aktienpaket an den Mehrheitsaktionär abzutreten. Der Aktienkurs wird daher kaum unter diese Kurs-Untergrenze fallen. "Der Vorteil für Anleger liegt darin, dass die Aktie einen natürlichen Boden hat, nämlich den Abfindungsbetrag. Darüber hinaus gibt es Chancen, dass nochmals nachgebessert wird. Dadurch sind Renditen von bis zu 40 Prozent bei Einzelwerten durchaus möglich", erklärt Joachim Schmitt, Geschäftsführer der Mainzer Solventis Wertpapierhandelsbank, gegenüber boerse.ARD.de.
Für Nachfrage ist gesorgt Nicht zuletzt sind Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge häufig nur die Vorstufe für eine Komplettübernahme, einen Squeeze-out. Einfach deshalb, weil sich der ganze Verwaltungsaufwand und die hohen Kosten für eine zweite Börsenpräsenz nicht lohnen. Dafür muss der Großaktionär aber zunächst in den Besitz von mindestens 95 Prozent des beherrschten Unternehmens gelangen. Die logische Konsequenz: Bei fallenden Kursen wird der "Herrscher" seine Chance wittern und zukaufen. Das dürfte den Verkaufsdruck stark mindern. Mehr dazu lesen Sie in unserem Hintergrund Squeeze-out - restlos ausgequetscht. Will der Großaktionär aber wirklich die letzten Anteile einsammeln und die Minderheitsaktionäre aus dem Konzern "herauspressen", muss er ihnen eine attraktive Übernahmeprämie bieten.
Überzeugendes Chance-Risiko-Profil Vor diesem Hintergrund taugen Aktien von beherrschten Unternehmen gerade in Krisenzeiten als Investment. Sie bestechen mit hohen Renditechancen und überzeugen zugleich durch eine Vielzahl an eingebauten Risikopuffern.
von Angela Göpfert Stand: 20.12.2017, 12:00 Uhr
https://boerse.ard.de/aktien/beherrschte-aktien-bevorzugt-100.html
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