mic-jahresabschluss (einzelabschluss) 2015, http://www.mic-ag.eu/files/mic-ag/dokumente/...t%2031%2012%202015.pdf 31.12.2015: 17,5mio aktueller börsenwert (kurs 1,71 x 10,218mio aktien) / 45,4mio buchwert (eigenkapital) der mic AG (einzelabschluss) zum 31.12.2015 = 0,39 kurs-buchwert-verhältnis (KBV) das KBV von 0,39 ist schon optisch ungewöhnlich niedrig geradezu gespenstisch wird es, wenn man bedenkt, dass der buchwertabschlag von (45,4mio ./. 17,5mio =) 27,9mio, bezogen auf den bilanzwert der beteiligungen der mic AG (33,9mio***), einen abschlag von über 80% bedeutet! ***31,0mio Anteile an verbundenen Unternehmen + 2,8mio Beteiligungen = 33,9mio das ist bemerkenswert, weil mic AG die beteiligungen nicht zum (ggf. überhöhten) fair value ansetzt, sondern nach HGB zu anschaffungskosten oder im fall "voraussichtlich dauernder Wertminderung" zu entsprechend niedrigeren werten (§ 253 Abs. 3 Sätze 5, 6 HGB, s. oben #355): im ergebnis unterstellt der markt (die börse), die beteiligungen der mic seien nur 20% wert !
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