s. oben #415:
jahresüberschuss 2015 (1,424mio) und gewinnvortrag (14.479mio) machen mic AG noch nicht dividendenfähig, da das unternehmen unter strich offenbar nur buchgewinne produzierte, die nicht durch cash unterlegt sind (m.a.w.: mic AG generierte keinen free cash flow, den es für eine dividende bräuchte) wegen der fehlenden kapitalflussrechnung lässt sich nichts genaueres sagen; an sich ist eine kapitalflussrechnung bestandteil des konzernabschlusses (§ 297 Abs. 1 HGB), von dem aber ist mic AG wegen zu geringer bilanzsummen /umsätzen /und arbeitnehmerzahl befreit (§ 293 HGB); als n i c h t kapitalmarktorientierte kapitalgesellschaft (§ 264d HGB iVm § 2 Abs. 5 WpHG - die mic-aktie notiert im Entry Standard, also n i c h t im regulierten markt) ist mic AG auch nicht nach § 264 Abs. 1 S. 2 HGB zur kapitalflussrechnung verpflichtet dividendenfähigkeit setzt voraus, dass "in 2016 Cashzuflüsse, welche bereits in 2015 beschlossen wurden, entsprechend weiter verfolgt und finalisiert werden. Hierzu zählen u.a. die Zahlungen aus der vereinbarten Earn-Out-Komponente durch die Veräußerung der FiSec GmbH. Ebenso wurden bereits Kaufpreiszahlungen hinsichtlich der Technologie-Veräußerung der PiMON GmbH erzielt, welche im Dezember 2015 vereinbart wurden. Über weitere Zahlungen wird derzeit verhandelt." (geschäftsbericht 2015, seite 47, rechte Sp., http://www.mic-ag.eu/files/mic-ag/dokumente/..._Geschaeftsbericht.pdf ) künftig der fokus auf "Cashflow positive Technologie-Targets" gelegt wird (geschäftsbericht 2015, seiten 9, 47)
|