die ehemaligen Gap Aktionäre die ihre Gap Aktien in die "Dreier Fusion" eingebracht haben und nicht die 0,05 Euro pro Aktie (Verzichtserklärung/Abfindung) annahmen, bekommen nun nach dem gewonnenen Rechtsstreit 0,15 Euro pro ehemaliger Gap Aktie ausgezahlt....... somit haben die ehemaligen Gap Aktionäre einen um insgesamt 0,20 Euro günstigeren Einstieg in die heutige Group ....... z.B. Einstieg um treat - Beginn 0,55 - 065 Euro minus 0,01 (bei Tausch) minus 0,04 (Spruchverfahren) minus 0,15 (nach geführtem Rechtstreit) = Einstieg etwa 0,35 - 0,45 Euro bezogen auf heutige Group Aktien .......
+ zusätzlichem Geldregen von 1 Mio. für Group durch ehemaligen Beteiligung an der Gap, Vorlage/Verzichtserklärung und aus Kostenerstattungen ....
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Der seit dem Jahr 2003 von der GROUP Business Software AG vor dem Landgericht München I geführte Rechtstreit wegen der Darlehensvergabe der ehemaligen GAP AG an die Wiman Inc. und die Access Seven GmbH gegen Kagerer u.a. (Organe der GAP AG) mit dem Az. 5 HKO 8848/03 wurde durch gerichtlichen Vergleich beendet. Die Gesellschaft erhält aus diesem Vergleich einen Betrag in Höhe von 1.420.000 Euro, welcher als außerordentlicher Ertrag in der Einzelgesellschaft ausgewiesen wird.
Aus diesem Vergleichsbetrag wird nach Abzug der durch die Gesellschaft vorgeleisteten Kosten gemäß den Vorgaben des Vergleichs und der dort enthaltenen Besserungsabrede in dem Spruchverfahren der ehemaligen außenstehenden Aktionäre der GAP AG vor dem Landgericht Meiningen Az. HK O 68/06 ein Betrag an die aus dem Vergleich berechtigten ehemaligen Aktionäre ausgekehrt, welcher gestern durch die Zustimmung des Vertreters der außenstehenden Aktionäre bestimmbar geworden ist.
Bei der Gesellschaft wird aufgrund ihrer ehemaligen Beteiligung an der GAP AG sowie aus in der Vergangenheit getätigten Verzichtserklärungen ehemaliger Aktionäre und aus Kostenerstattungen ein Betrag i.H.v. rund 1 Mio. Euro verbleiben.
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