Sie bezieht sich aber, wenn ich das richtig verstanden habe, auf ein Delisting das schon stattgefunden hat. Ich meinte Widerspruch zur Ankündigung eines Delistingtermins. So war es doch hier bei WKM. Das Delisting war, so glaube ich mich zu erinnern, angekündigt und fand dann nicht statt. Folglich müsste doch wer Widerspruch eingelegt haben. Ich war es nicht...)) und somit stelle ich mir halt die Frage was für Voraussetzungen wohl erfühlt gewesen waren, das das Delisting nicht sattgefunden hat. Also ich will das jetzt mal absolut übertreiben, denke aber so versteht man am Besten was ich damit fragen will:
Also wenn ich hergegangen wäre !!!!!!und hätte zum IV Verwalter gesagt; alles klar ich zahle die xxxx € Schulden hier, ich will die AG übernehmen und umbenennen unsw. ..., dann wäre doch der Delistungstermin auch aufgehoben wurden ?
Ich hoffe es so geschrieben zu haben das man versteht was ich damit ausdrücken will.
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