Die Zahlen waren für das Lockdown-Quartal doch ordentlich. Leichter Umsatzrückgang im 2. Quartal - auf das gesamte erste Halbjahr nahezu gleichgebliebener Umsatz und Gewinnanstieg ohne Sondereffekte. Die Prognose wurde leicht zurückgenommen, aber es wir immer noch ein Wachstum gegenüber 2019 erwartet. Und das trotz Covid19! Wenn man bedenkt, was andere Unternehmen für Probleme haben, die Gewinnzone auch nur ansatzweise zu erreichen, erwartet Bayer auch in diesem Jahr ein "Core EPS" von 6,7 - 6,9 Euro.
Was ich nicht so ganz verstehe ist der folgende Teil im Bericht: "...Wir planen jetzt für das Jahr 2020 währungsbereinigte Sonderaufwendungen von insgesamt etwa 14 Mrd. € (bisher: etwa 0,9 Mrd. €), wovon voraussichtlich 11,5 Mrd. € auf die genannten Vereinbarungen im Zusammenhang mit den Monsanto-Verfahrenskomplexen entfallen und etwa 0,8 Mrd. € auf Restrukturierungsmaßnahmen. Für den Free Cashflow erwarten wir nun eine Belastung aus Zahlungen für die Beilegung von Rechtsstreitigkeiten in Höhe von 4,5 Mrd. €, die in unserer ursprünglichen Planung noch nicht enthalten war und die als außerplanmäßig und aperiodisch einzuschätzen ist. Wir rechnen damit, dass sich die Nettofinanzverschuldung durch die Finanzierung dieser Zahlungen nur auf etwa 33 Mrd. € reduziert (bisher: auf etwa 27 Mrd. €)...."
Ist mit der nicht erwarteten Belastung der Rechststreitigkeiten die erste Zahlungn für den Vergleich gemeint?
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